EU-Mittel 2021 beantragen: Konzepte zur Beschäftigungsförderung und Vermeidung von Schulabbruch sind gefragt
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung in Europa. Er fördert einen starken Arbeitsmarkt und verbessert den Zugang zu Arbeitsplätzen, bietet Qualifizierung und unterstützt soziale Integration.
Mit dem ESF in den Regionen wird das Prinzip der Nähe gelebt. Landesweit erhalten Benachteiligte am Arbeitsmarkt neue Chancen außerhalb des staatlichen Regelwerks zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben wie auch der Erwerbsbeteiligung. Ein wesentliches Ziel kann damit erreicht werden: die Bekämpfung von Armut und Diskriminierung.
Für den Förderzeitraum 2014 – 2020 fließen insgesamt rund 260 Mio. Euro ins Land Baden-Württemberg, davon erhält der Landkreis Tuttlingen jährlich 180.000 Euro, insgesamt also 1,08 Mio. Euro. Der Landkreis kann mit diesem Budget in den vorgesehenen Handlungsfeldern eigene Akzente in der Arbeitsmarkförderung setzen. Die Förderung wird auf der Grundlage einer ESF-Arbeitsmarktstrategie ausgeschrieben, die der ESF-Arbeitskreis jährlich neu beschließt.
Unterstützt werden Projekte zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von arbeitsmarktfernen und armutsgefährdeten Personengruppen, die auch unter günstigsten Bedingungen keine kontinuierliche Beschäftigungsbiographie nachweisen können. Das sind in erster Linie Langzeitarbeitslose, Migranten, ebenso Frauen, insbesondere, wenn sie Erziehungsverantwortung tragen oder alleinerziehend sind, vor allem in Kombination mit atypischer Beschäftigung oder mangelnder schulischer oder beruflicher Abschlüsse.
Zum anderen werden die Gelder eingesetzt zur Vermeidung von Schulabbrüchen und zur Herstellung der Ausbildungsfähigkeit Jugendlicher und junger Erwachsener.
Mit dem ESF in den Regionen wird das Prinzip der Nähe gelebt. Landesweit erhalten Benachteiligte am Arbeitsmarkt neue Chancen außerhalb des staatlichen Regelwerks zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben wie auch der Erwerbsbeteiligung. Ein wesentliches Ziel kann damit erreicht werden: die Bekämpfung von Armut und Diskriminierung.
Für den Förderzeitraum 2014 - 2020 fließen insgesamt rund 260 Mio. Euro ins Land Baden-Württemberg, davon erhält der Landkreis Tuttlingen jährlich 180.000 Euro, insgesamt also 1,08 Mio. Euro. Der Landkreis kann mit diesem Budget in den vorgesehenen Handlungsfeldern eigene Akzente in der Arbeitsmarkförderung setzen. Die Förderung wird auf der Grundlage einer ESF-Arbeitsmarktstrategie ausgeschrieben, die der ESF-Arbeitskreis jährlich neu beschließt.
Unterstützt werden Projekte zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von arbeitsmarktfernen und armutsgefährdeten Personengruppen, die auch unter günstigsten Bedingungen keine kontinuierliche Beschäftigungsbiographie nachweisen können. Das sind in erster Linie Langzeitarbeitslose, Migranten, ebenso Frauen, insbesondere, wenn sie Erziehungsverantwortung tragen oder alleinerziehend sind, vor allem in Kombination mit atypischer Beschäftigung oder mangelnder schulischer oder beruflicher Abschlüsse.
Zum anderen werden die Gelder eingesetzt zur Vermeidung von Schulabbrüchen und zur Herstellung der Ausbildungsfähigkeit Jugendlicher und junger Erwachsener.
Innovative Ansätze sind vom regionalen Arbeitskreis ausdrücklich erwünscht.
Als durchgängiges Element für alle Projekte soll die Förderung der digitalen Kompetenz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufgenommen werden.
Der ESF gewährt keine Vollfinanzierung der Projekte, sondern beteiligt sich in der Regel mit bis zu 50 % an den Gesamtkosten eines Vorhabens. Die restlichen Mittel steuern die Projektträger oder andere private bzw. öffentliche Institutionen bei.
Antragsberechtigt sind regionale Bildungsträger und Institutionen im Landkreis Tuttlingen. Die Bewerbungsfrist läuft ab 01.07.2020 bis 30.09.2020.
Der Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen für das Jahr 2021 wird auch auf der Homepage des Landkreises Tuttlingen veröffentlicht. Anträge sind einzureichen bei der L-Bank, Karlsruhe. Fragen zur Antragstellung können an die ESF-Geschäftsstelle im Landratsamt Tuttlingen, Tel. 07461 926 4420, gerichtet werden.