Ergänzung für den Monat April 2020 bei der Hinterlegung und Erstattung von AboCards während der aktuellen Corona-Phase
Als Ergänzung zum unten aufgeführten Beitrag „Hinterlegung und Erstattung von AboCards während der aktuellen Corona-Phase“ gilt die Ausnahmeregelung für den Monat April, so dass AboCards noch bis Mittwoch, 8. April 2020 um 8 Uhr an das TUTicket-KundenCenter zurückgegeben werden können und damit für den Kalendermonat April 2020 erstattet werden.
Aufgrund der aktuellen Situation können AboCard-Inhaber ihre AboCard monatsweise (z.B. für den Kalendermonat April 2020) - sofern keine Fahrten mit dem ÖPNV gemacht werden und die Karte daher nicht benötigt wird - im TUTicket-KundenCenter hinterlegen und erhalten anschließend die Kosten für diese(n) Monat(e) erstattet.
Folgende Schritte sind zu beachten:
1) Wichtig für die Erstattung ist, dass die Original-AboCard spätestens am 1. Tag des Erstattungsmonats (z.B. 1. Mai 2020) bis 8 Uhr im TUTicket Kunden-Center vorliegt.
2) Sonderregelung: Für den Monat April 2020 können AboCards noch bis zum 8. April 2020 um 8 Uhr an das TUTicket-KundenCenter zurückgegeben werden.
3) Bitte legen Sie der Karte ein kurzes formloses Schreiben bei, aus dem klar hervorgeht, dass die Karte hinterlegt werden soll.
4) Bitte geben Sie den voraussichtlichen Zeitraum (ausschließlich ganze Kalendermonate) an, für den die Karte hinterlegt werden soll (z.B. 1. April 2020 – 31.05.2020). Dies ermöglich bei der späteren Abholung der AboCard auch für Sie einen schnelleren Ablauf.
5) Eine Erstattung ist nur für einen bzw. mehrere volle Kalendermonate möglich. Eine kürzere oder davon abweichende Erstattung ist nicht möglich. Eine Überbrückung der Kündigungsfrist ist ausgeschlossen. Ebenso findet weiterhin bei AboCard-Kunden, die vor Ablauf von 12 bezahlten Monaten kündigen, eine Nacherhebung statt.
6) Schicken Sie das Schreiben und die Original-AboCard per Post an das TUTicket-KundenCenter (Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen) oder werfen Sie beides in den Briefkasten des Landratsamts Tuttlingen.
7) Bitte holen Sie Ihre AboCard nach Ablauf des angegebenen Hinterlegungszeitraums im TUTicket-KundenCenter ab. Die Karte kann dort frühestens an den letzten beiden Werktagen des vorherigen Monats während der regulären Öffnungszeiten abgeholt werden.
8) Bitte beachten Sie: Sobald die Busse wieder im regulären Betrieb verkehren, ist eine weitere Hinterlegung und Erstattung von Monatsbeträgen ausgeschlossen. Bitte denken Sie selbst daran, Ihre AboCard rechtzeitig wieder im TUTicket-KundenCenter abzuholen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Kulanzregelung aufgehoben und die regulären Verträge treten wieder in Kraft. Die Monatsbeträge werden ab diesem Zeitpunkt wieder normal bei Ihnen abgebucht.
Bitte beachten Sie, dass weiterhin die Pflicht zum Fahrscheinkauf besteht. Fahrkarten zum Beispiel für Einzelfahrten erhalten Sie wie gewohnt an den Fahrscheinautomaten des Zweckverbands Ringzug.
Für KidCards gilt die übliche Handhabung: Um die Abbuchung der KidCard-Eigenanteile zu stoppen, benötigen wir lediglich die nicht benötigten KidCards (Monatsabschnitte) zurück. Bitte geben Sie diese rechtzeitig - vor dem ersten Gültigkeitstag - an die Schule zurück. In der aktuellen Situation können die KidCards auch direkt an das TUTicket-KundenCenter geschickt oder in den Briefkasten des Landratsamts Tuttlingen eingeworfen werden.
Bitte beachten Sie, dass zurückgegebene KidCards (Monatsabschnitte) nicht wieder ausgehändigt werden können. Sollten Sie die KidCard aktuell nicht benötigen, geben sie zunächst einmal den Monatsabschnitt für April zurück. Bis Ende April sollte dann absehbar sein, ob die Schule im Mai wieder regulär stattfindet. Gegebenenfalls kann dann der Monatsabschnitt Mai immer noch zurückgegeben werden. Für den Fall, dass die Schule vor Ende April wieder öffnet und Sie die KidCard für April bereits zurückgegeben und die Eigenanteile erstattet bekommen haben, gibt es die Möglichkeit WochenCards und TagesTickets zu kaufen.
Erstattungen können nur monatsweise erfolgen. Für davon abweichende Zeiträume, z.B. ein bis zwei Kalenderwochen, können leider keine Erstattungen vorgenommen werden.
Das TUTicket-KundenCenter ist bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Bei Fragen steht Ihnen das TUTicket-KundenCenter zu den regulären Öffnungszeiten unter der Rufnummer 07461/926-3500 sowie per E-Mail unter info@tuticket.de gerne zur Verfügung. Oder besuchen Sie uns auf unserer Homepage unter www.tuticket.de.