Einschränkungen des öffentlichen Lebens
Seit Montag, dem 16. März 2020 ist es amtlich. Die Landesregierung hat ihre Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 erlassen. Diese sieht wesentliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens vor, darunter die vorübergehende Schließung von Kindergärten und Schulen, ein Verbot von Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen, die Schließung von Kultur- und Bildungseinrichtungen jeglicher Art sowie in Teilen die Einstellung des gastronomischen Betriebes.
Alle diese Maßnahmen sollen Bürgerinnen und Bürgern zum Schutze vor Ansteckung dienen und im Besonderen Personen zu Gute kommen, die als gefährdet gelten oder zu den einschlägigen Risikogruppen gehören. Inzwischen hat das Robert-Koch-Institut die Risikoeinschätzung für die Bevölkerung in Deutschland heute von „mäßig“ auf „hoch“ gestuft. Insgesamt sind vier Stufen für die Einschätzung vorgesehen: „gering“ - „mäßig“ - „hoch“ - „sehr hoch“.