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Forstliche Förderung

Den Waldbesitzenden im Landkreis Tuttlingen stehen vielfältige Fördermaßnahmen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zur Verfügung. Durch finanzielle Unterstützung von Land, Bund und der europäischen Union wird eine nachhaltige Waldbewirtschaftung sowie Klimaanpassung der Wälder verfolgt.

Grundsätzlich sind Fördermaßnahmen in der Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft beschrieben und geregelt (VwV NWW). Hier können alle Details zu den einzelnen Fördertatbeständen, den Vorrausetzungen sowie den damit einhergehenden Pflichten nachgelesen werden. 

Die Verwaltungsvorschrift ist sehr detailliert und umfangreich. Daher gibt Ihnen das Kreisforstamt Tuttlingen nachfolgend einen Überblick der wichtigsten Fördermaßnahmen im Privatwald sowie Hinweise zum Ablauf.

Überblick und Einführung in die forstliche Förderung 

Die forstliche Förderrichtlinie ist untergliedert in folgende Teile:  

  • Teil A: Förderung von Erstaufforstungen
  • Teil B: Förderung einer naturnahen Waldwirtschaft
  • Teil C: Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
  • Teil D: Förderung forstwirtschaftlicher Infrastruktur
  • Teil E: Vertragsnaturschutz
  • Teil F: Förderung der Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald
  • Teil G: Förderung der Schutz- und Erholungsfunktion im Wald

Die für den Privatwald wichtigsten Fördertatbestände sind in Teil B und Teil F aufgeführt.

Über den Teil B stehen den Waldbesitzenden Fördermöglichkeiten für planmäßige forstwirtschaftliche Maßnahmen zur Verfügung. Hierzu zählen Wiederaufforstungen, die dem Umbau oder der Weiterentwicklung von Beständen dienen sowie Maßnahmen der Jungbestandspflege oder Mischwuchsregulierung.

Der Teil F soll den Waldbesitzenden bei der Beseitigung von Extremwetterereignissen (Sturm, Dürre, Borkenkäferbefall) finanzielle Unterstützung bieten. Fördertatbestände sind z.B. forstliche Maßnahmen in der Naturverjüngung aber auch Wiederaufforstungen nach Schadereignissen.

Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor Antragstellung Kontakt mit dem Sachgebiet forstliche Förderung am Kreisforstamt Tuttlingen und der örtlichen Revierleitung auf. So können Sie eine Maßnahme anmelden, eine fachliche Einschätzung zu Ihrem Vorhaben erhalten und Sie bekommen den Verfahrensablauf erläutert.

Wenn Sie Pflanzmaßnahmen planen, empfehlen wir die kostenlose Beratung der örtlichen Revierleitung bzgl. Baumartenwahl, Standortsverhältnissen, Pflanzverband und Baumartenverteilung im Vorfeld. Unabhängig einer möglichen Förderung im Anschluss.

Informationen zur Förderrichtlinie Teil B 

In folgendem MERKBLATT finden Sie detaillierte Informationen zu den geförderten Maßnahmen, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Fördersätzen von Teil B der VwV NWW.

Ein vollständiger Antrag nach Teil B muss folgende Unterlagen enthalten:

Speichern Sie die Unterlagen vor der Bearbeitung lokal auf Ihrem Computer.

Informationen zur Förderrichtlinie Teil F

In folgendem MERKBLATT finden Sie detaillierte Informationen zu den geförderten Maßnahmen, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Fördersätze von Teil F der VwV NWW.

Ein vollständiger Antrag nach Teil F muss folgende Unterlagen enthalten:

  • Formular: Förderantrag Teil F mit den darin benannten Fördermaßnahmen und deren Umfang
  • Formular: Bei Pflanzungen immer eine Detailplanung zu jeder Pflanzfläche
  • Formular: Zeichnungsberechtigung bei mehreren Eigentümer/-innen (Erbengemeinschaft)
  • Lageplan zu den Maßnahmen (Karte)

Speichern Sie die Unterlagen vor der Bearbeitung lokal auf Ihrem Computer.

Wichtige Hinweise und Antragsunterlagen (inkl. Beispielantrag)

Klären Sie im Vorfeld mit dem Sachgebiet forstliche Förderung die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens und stellen Sie erst dann einen Förderantrag. Erst wenn der Antrag vom Forstamt bearbeitet und anschließend vom Regierungspräsidium bewilligt wurde, dürfen Sie die Maßnahme beginnen. Eine Antragstellung nach Umsetzung der Maßnahme ist nicht möglich.

Die untere Forstbehörde ist verpflichtet Fördermaßnahmen im Privatwald administrativ sowie im Nachgang vor Ort zu prüfen. Wir bitten Sie daher, sich dem Thema mit genügend Zeit zu widmen, um Fehler bei der Antragstellung oder Ausführung der Maßnahme zu vermeiden. 

Die Beantragung von Fördergeldern für die Wiederbewaldung nach Teil F darf nur erfolgen, wenn eine Kahlfläche durch Käfer, Schnee, Sturm oder Trockenheit entstand. Möchten Sie geförderte Maßnahmen die einer planmäßigen Bewirtschaftung entsprechen (Umbau von Nadelholzreinbeständen, Jungbestandspflege) umsetzen, steht Ihnen Teil B zur Verfügung.

Alle Antragsunterlagen sowie weitere Informationen finden Sie auch im Förderwegweiser des Landes.

Beispielantrag: Wiederbewaldung

Sie besitzen Wald, welcher aufgrund von Käferbefall vollständig geerntet werden musste. Die Flurstücksgröße beträgt 0,5 Hektar und Naturverjüngung ist nicht oder nur sehr wenig vorhanden. Sie möchten daher einen stabilen Mischwald aufforsten der Ihren persönlichen Zielen entspricht und auf den Standort passt. In diesem Fall stellen Sie den Antrag nach Teil F der Förderrichtlinie.

Um Ihnen zu veranschaulichen wie ein vollständiger und korrekt ausgefüllter Antrag schlussendlich aussieht, stellen wir Ihnen einen "Beispielantrag" zu Verfügung. 

Beispielantrag: Wiederbewaldung nach Käfer


Allgemeiner Ablauf des Förderverfahrens: Schritt für Schritt erläutert

1. Bevor Sie beginnen einen Förderantrag auszufüllen sollten Sie überprüfen, ob Sie bereits eine Unternehmensnummer bei der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde Tuttlingen besitzen. Sollten Sie noch keine Unternehmensnummer haben, müssen Sie zuerst einmal diese beantragen. Widmen Sie sich erst nach Erhalt der Unternehmensnummer dem eigentlichen Förderantrag einer forstlichen Maßnahme. Ohne Unternehmensnummer ist keine Antragstellung möglich. Das Antragsformular für die Unternehmensnummer finden Sie HIER.

2. Füllen Sie den entsprechenden Förderantrag vollständig aus und fügen Sie alle notwendigen Anlagen (Lageplan, Zeichnungsberechtigung etc.) hinzu. Bei Wiederbewaldungsmaßnahmen muss eine Detailplanung zur Pflanzfläche beigelegt werden. Das Formular errechnet eine Fördersumme, welche Sie in den zugehörigen Antrag übernehmen müssen.

3. Reichen Sie den Antrag in Papierform beim Kreisforstamt Tuttlingen ein. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird dieser von uns beim Regierungspräsidium in Freiburg eingereicht.

4. Warten Sie nun auf die Bewilligung/Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns. Beginnen Sie die Fördermaßnahme nie ohne einen etwaigen Bescheid erhalten zu haben.

5. Nach Vorliegen der Bewilligung setzen Sie die Fördermaßnahme in Ihrem Wald richtlinienkonform um. Im Anschluss reichen Sie den vollständig ausgefüllten Verwendungsnachweis mit allen nötigen Belegen (Pflanzgutrechnung, ggf. Unternehmerrechnung, Lageplan) beim Kreisforstamt Tuttlingen ein.  

6. Die eingereichten Unterlagen sowie die umgesetzte Maßnahme in Ihrem Wald wird nun überprüft. Es wird sichergestellt, dass diese richtlinienkonform umgesetzt wurde. Erst dann werden die Unterlagen beim Regierungspräsidium Freiburg zur Auszahlung eingereicht.

7. Sie erhalten eine Auszahlungsmitteilung und Ihre Fördergelder. Diese werden auf das bei der Beantragung der Unternehmensnummer hinterlegte Konto ausbezahlt. Der Zweckbindungszeitraum einer forstlichen Fördermaßnahme beträgt 10 Jahre. 

Bundesförderung "Klimaangepasstes Waldmanagement"

Mit dem Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ setzte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im November 2022 ein neues Förderprogramm für Waldbesitzende in Kraft. Viele Waldbesitzende entschlossen sich teilzunehmen, sodass die Fördermittel bereits 2024 ausgeschöpft waren. 

Nun erfolgte eine Neuauflage des Förderprogramms: "Klimaangepasstes Waldmanagement Plus". Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgender Pressemitteilung

  • Alle Informationen und Antragsunterlagen zur Förderrichtlinie Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW) des Landes Baden-Württembergs entnehmen Sie dem Förderwegweiser, dort finden Sie auch weitere Informationen, wie beispielsweise zum Thema Privatwaldbetreuung: HIER
  • Für Kartennachweise oder Flächenberechnungen steht Ihnen mit dem frei zugänglichen Geoportal Baden-Württemberg ein schlagkräftiges Tool zur Seite, welches Sie unter folgendem Link aufrufen können: HIER
  • Seit 2021 bietet Ihnen das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg eine Smartphone-App namens „WaldExpert“ kostenlos zur Verfügung (Android und iOS). Mit der App können Sie sich Informationen zu Ihrem Wald anzeigen lassen (z.B. Flurstücke, Grenzen, Rettungspunkte). Über verschiedene Karten Layer können Sie sich beispielsweise auch Luftbilder anzeigen lassen. Weitere Informationen finden Sie HIER.