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Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Veterinäramt - Lebensmittelüberwachung

Das Veterinäramt ist Ihr Ansprechpartner sowohl im Bereich Tierhaltung als auch im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes.
Hier erhalten Sie Informationen zu den Themen Tiergesundheit, Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz sowie dem umfangreichen Gebiet der Lebensmittelüberwachung und Lebensmittelhygiene.

Aktuelle Information des Veterinäramtes

Afrikanische Schweinepest - Schweinehaltungen »

»weitere Informationen
Was Landwirte wissen müssen »lesen Sie hier
Biosicherheitsberatung in der Schweinehaltung «ASP-Prävention«
Pressemitteilung des Ministeriums »zur Pressemitteilung

Erleichterte Einfuhrbedingungen für Haustiere von Geflüchteten aus der Ukraine/Russland
Спрощені умови імпорту домашніх тварин від біженців з України/Росії
weitere Informationen zu den Einfuhrbedingungen für Haustiere von Geflüchteten aus der Ukraine/Russland »klicken Sie bitte hier

Antworten zur Geflügelpest oder Vogelgrippe »

Blauzungenkrankheit der Wiederkäuer »

Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen bei nicht vorverpackten Lebensmitteln

Unsere Aufgaben

Tierhaltung und Tierseuchenbekämpfung

Bei der Haltung von Tieren vor allem im landwirtschaftlichen Bereich, ist es unser Ziel, das Auftreten und die Verbreitung von Tierseuchen und Tierkrankheiten zu verhindern und zu bekämpfen. Dies beinhaltet auch den Schutz des Menschen vor Krankheiten, welche vom Tier auf diesen übertragen werden können. Gesunde Tiere sind auch Voraussetzung für gesunde Lebensmittel.
Registrierpflicht von Tierhaltungen und Meldung bei der Tierseuchenkasse

Zu unseren Aufgaben gehören:

  • Die Koordination und Überwachung von Programmen im Rahmen der vorbeugenden Tierseuchenbekämpfung. Dazu gehören in bestimmten Fällen auch Probenahmen zur Untersuchung und Abklärung verschiedener Tierseuchen und Krankheiten, z.B. die Herpesvirus-1-Infektion der Rinder (BHV1-Infektion), Brucellose und Leukose, BVD-Virus, Virus der Blauzungenkrankheit, CAE, Pseudo-Tuberkulose, Aujeszky`sche Krankheit, Klassische und Afrikanische Schweinepest, Geflügelpest, etc.
  • Die konsequente Abklärung von Seuchenverdachtsfällen, Veranlassung und Koordination von Sektionen
  • Spezielle Bekämpfungsmaßnahmen bei akuter Seuchengefahr oder Ausbrüchen von Tierseuchen
  • Die Überwachung des Handels mit Tieren
  • Die Ausstellung von amtstierärztlichen Zeugnissen für Tiere im Reiseverkehr (Tipps zur Reiseplanung mit Tieren)
  • Die Überwachung der Beseitigung von Tierkörpern und Schlachtabfällen
  • Die Überwachung des Tierarzneimitteleinsatzes in landwirtschaftlichen Betrieben

Tierschutz

Im Bereich Tierschutz beschäftigt sich das Veterinäramt sowohl mit der Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere als auch mit gewerblichen Haltungen, wie z.B. Reitbetrieben, Tierzuchten oder Zirkusbetrieben. Des Weiteren beraten und informieren wir auch über die tierschutzgerechte Tierhaltung im Privatbereich.

Zu unseren Aufgaben gehören:

  • Die Überwachung der landwirtschaftlichen Tierhaltungen
  • Die Überprüfung anderer Tierhaltungen (Privatbereich) bei begründetem Verdacht
  • Der Tierschutz beim Transport
  • Der Tierschutz beim Schlachten
  • Stellungnahmen zu Stallbaugesuchen
  • Die Erteilung der Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz für bestimmte Betriebe und Tätigkeiten und Überwachung dieser erlaubnispflichtigen Betriebe, z.B.:
    - Gewerbsmäßiges Züchten und Halten von Wirbeltieren (außer landwirtschaftliche Nutztiere)
    - Gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren, gewerblicher Tiertransport
    - Gewerbsmäßige Reit- und Fahrbetriebe
    - Hundeausbildung, Hundeschulen
    - Wildparks, Zoos, Zirkusse
    - Durchführung von Tierbörsen
    - Schlachten von Tieren

    Qualzucht: Wenn Leid angezüchtet ist 
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    Postkarte Perser
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    Postkarte Bulli
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    Postkarte Nacktkatze

Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz

Ziel der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren sowie Irreführung oder Täuschung zu schützen. Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften wird durch Lebensmittelkontrolleure und Amtstierärzte kontrolliert. Hierzu wird die Herstellung, Verarbeitung, Lagerung und der Handel von und mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen (wie z.B. Essgeschirr, Bekleidung oder Spielsachen) und Kosmetika kontrolliert. Es soll sichergestellt werden, dass nur einwandfreie und unbedenkliche Ware vertrieben wird.

Zu unseren Aufgaben gehören:

  • Unangemeldete Kontrollen in allen gewerblichen Einrichtungen der Lebensmittelherstellung und des Lebensmittelhandels wie Großküchen, Gaststätten, Metzgereien, Imbisseinrichtungen, Bäckereien, Getränkehersteller, direkt vermarktende landwirtschaftliche Betriebe, Märkte, sowie Lagerhallen von Lebensmitteln mit einem besonderen Augenmerk auf die Einhaltung der hygienischen Anforderungen, die Einhaltung von Kühltemperaturen und deren ordnungsgemäße Kennzeichnung
  • Amtliche Kontrollen bei Herstellern und Händlern von Kosmetika, Bedarfsgegenständen (zum Beispiel: Spielwaren, Geschirr und Schmuck) und Tabakwaren, zudem Kontrollen des Internethandels bei denen die genannten Produkte verkauft werden.
  • Preisangaben-Kontrollen in diesen Bereichen
  • Stellungnahmen zu lebensmittelhygienerechtlichen Anforderungen bei Neu- und Umbaumaßnahmen in Betrieben der Lebensmittelherstellung und des Lebensmittelhandels
  • Stellungnahmen zu Gaststättenkonzession-Anträgen
  • Information und Beratung von Gewerbetreibenden und Bürger
  • Ermittlungen bei Erkrankungen im Zusammenhang mit dem Verzehr von Lebensmitteln gemeinsam mit unserem Gesundheitsamt
  • Bearbeitung von Bürgerbeschwerden mit Bezug zu unserer Überwachungstätigkeit
  • Probenahmen von im Handel befindlichen Waren, welche in den Chemischen- und Veterinäruntersuchungsämtern untersucht werden
  • Entnahme von Verdachtsproben, z.B. nach Erkrankungsfällen
  • Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen bei der Ausfuhr und beim Transport von Lebensmitteln sowie Überwachung der Einfuhr von Lebensmitteln aus Drittländern
  • Anordnung von Maßnahmen bis hin zur Betriebsschließung bei gravierenden Missständen und ggf. Ahndung von Verstößen (Verwarnungen, Bußgelder, bei schwerwiegenden Verstößen Einschaltung der Staatsanwaltschaft)

Veröffentlichung von Hygieneverstößen

Erhebliche Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Vorschriften des Gesundheits- oder Täuschungsschutzes werden von der Lebensmittelüberwachungsbehörde veröffentlicht. Nach § 40 Abs. 1a LFGB sind die zuständigen Behörden verpflichtet, bei hinreichendem Verdacht die Verbraucher unter Namensnennung des Verantwortlichen über

  1. Überschreitungen festgelegter Grenzwerte/Höchstgehalte/Höchstmengen im Anwendungsbereich des LFGB (Lebensmittel und Futtermittel) sowie
  2. alle sonstigen Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Vorschriften, die dem Gesundheits- oder Täuschungsschutz dienen, wenn sie in nicht unerheblichem Ausmaß oder wiederholt erfolgen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 € zu erwarten ist

zu informieren.

Hyperlink zu der Seite mit den veröffentlichten Betrieben im Landkreis Tuttlingen

unter folgendem Link erhalten Sie “Gesetzliche Verbraucherinformationen“ vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW

Homepage Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Homepage Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Fleischhygiene

Das sensible Lebensmittel „Fleisch“ erfordert von der Herstellung bis zur Verkaufstheke eine regelmäßige Überwachung. Dies beginnt mit der tierärztlichen Untersuchung der angelieferten Schlachttiere (Lebendbeschau), setzt sich in der Untersuchung der Schlachttierkörper (Fleischbeschau) fort und reicht über die Verarbeitung, Lagerung und den Transport bis zum Verkauf. In den Betrieben werden die räumlichen, technischen und personellen Anforderungen für einen hygienischen Umgang mit diesem Lebensmittel überprüft. Bei bestimmten Tierarten werden zusätzliche Untersuchungen durchgeführt, so z.B. die Untersuchung auf Trichinen bei Haus- und Wildschweinen.

Zu unseren Aufgaben gehören:

  • Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch Amtstierärzte, amtliche Tierärzte und Fleischkontrolleure
  • Betriebskontrollen in Metzgereien und Fleischereifilialen, sowie bei Direktvermarkter
  • Stichproben bei Schlachttieren auf unerlaubte Rückstände und Entnahme von Verdachtsproben im Einzelfall
  • Die Überwachung der Entsorgung des sogenannten BSE-Risikomaterials (u.a. Gehirn und Rückenmark)
  • Die Untersuchung von Schweinen auf Trichinen
  • Die Anordnung von Maßnahmen bis hin zur Betriebsschließung bei gravierenden Missständen und ggf die Ahndung von Verstößen (Verwarnungen, Bußgelder, bei schwerwiegenden Verstößen Einschaltung der Staatsanwaltschaft)
  • Die Beratung bei Bauvorhaben und die Stellungnahme zu Baugesuchen

Dienstleistungen