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Landratsamt Tuttlingen

Versorgungsamt

Das Versorgungsamt erledigt folgende Aufgaben im Schwerbehinderungsrecht:

  • Feststellung von Behinderungen/ Funktionsbeeinträchtigungen nach dem Schwerbehindertenrecht
  • Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen
  • Feststellung von Merkzeichen (z.B. aG für außergewöhnliche Gehbehinderung)
  • Wertmarken für den öffentlichen Personennahverkehr
  • Bescheinigungen für das Finanzamt
  • Bescheinigungen für die Rundfunkgebührenermäßigung/ -befreiung

Ein speziell definierter Teil der Aufgaben des ehemaligen Versorgungsamtes Rottweil ist im Rahmen einer Gemeinsamen Dienststelle für die Landkreise Tuttlingen, Tübingen, Schwarzwald-Baar-Kreis, Rottweil, Freudenstadt, Zollernalbkreis und Reutlingen verblieben. Hauptaufgabe der gemeinsamen Dienststelle ist die Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (Rentenleistungen an Kriegsbeschädigte und Kriegerwitwen). Ferner werden in dieser Dienstelle die sogenannten Nebengesetze ("Spezialgesetze" bearbeitet, wie das Opferentschädigungsgesetz (OEG), Infektionsschutzgesetz (IfSG-Impfschäden), Häftlingshilfegesetz (HHG), Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG); zu diesen Gesetzen gehört jeweils auch der Bereich Heilbehandlung.

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!

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