Baurechts- und Umweltamt
Der Schutz und Erhalt einer intakten Umwelt gehört zu den Schwerpunktaufgaben des Baurechts- und Umweltamtes. In den klassischen Bereichen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Gewässer-, Immissions- und Bodenschutzes, des Abfallrechts und der Gewerbeaufsicht nimmt das Bau- und Umweltamt im Landkreis die Aufgaben der Unteren staatliche Verwaltungsbehörde wahr. Als Baurechtsbehörde ist sie für die Gemeinden Emmingen-Liptingen, Geisingen, Immendingen, Rietheim-Weilheim, Seitingen-Oberflacht und Wurmlingen zuständig.
Das Baurechts- und Umweltamt berät, informiert und koordiniert Fragestellungen aus den Bereichen Baurechts- und Umweltrecht, Arbeitsschutz- und Arbeitszeitrecht, überwachungsbedürftige Anlagen, Chemikalien- Sprengstoff- und Fahrpersonalrecht.
Baurecht
- Baugenehmigungsverfahren
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Denkmalschutzbehörde
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Brandverhütungsschauen
Naturschutz und Landschaftspflege
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Arten- und Biotopschutz
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Eingriffsbeurteilungen
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Schutzgebietsausweisungen
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Vertragsnaturschutz, Förderprogramm
Immissionsschutzrecht
- Genehmigung und Überwachung von Anlagen
- Lärmschutz, Luftreinhaltung
- Nachbarschaftsbeschwerden
- Schornsteinfegerwesen
Nach der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen (RED II-Richtlinie) vom 11.12.2018 sind für Anlagen zur Erzeugung von Erneuerbare Energien Verfahrenshandbücher für die Projektträger zu erstellen. Das Verfahrenshandbuch gemäß § 10 Abs. 5a BImSchG Biogasanlage stellt für den Bereich Immissionsschutz das Verfahren zur immissionsschutzrechtlichen Zulassung von Biogasanlagen in Baden-Württemberg dar
Abfallrecht
- Genehmigung und Überwachung von Abfallbehandlungsanlagen,
- Sonderabfälle,
- Autowracks und wilder Müll
Bodenschutzrecht
- Bearbeitung von Altlasten,
- Genehmigung von Bodenabtrag und Bodenauffüllungen
Arbeitsschutz
- Sozialer Arbeitsschutz
Arbeitszeitschutz, Fahrpersonalrecht, Jugendarbeitsschutzrecht
- Technischer Arbeitsschutz
Arbeitsschutzrecht, Betriebssicherheitsrecht, Chemikalienrecht, Gefahrgutrecht, Sprengstoffrecht, Gesetz über nichtionisierende Strahlung (NiSG)