Direkt zu:
Bau- und Umweltamt

Baurechts- und Umweltamt

Der Schutz und Erhalt einer intakten Umwelt gehört zu den Schwerpunktaufgaben des Baurechts- und Umweltamtes. In den klassischen Bereichen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Gewässer-, Immissions- und Bodenschutzes, des Abfallrechts und der Gewerbeaufsicht nimmt das Bau- und Umweltamt im Landkreis die Aufgaben der Unteren staatliche Verwaltungsbehörde wahr. Als Baurechtsbehörde ist sie für die Gemeinden Emmingen-Liptingen, Geisingen, Immendingen, Rietheim-Weilheim, Seitingen-Oberflacht und Wurmlingen zuständig.

Das Baurechts- und Umweltamt berät, informiert und koordiniert Fragestellungen aus den Bereichen Baurechts- und Umweltrecht, Arbeitsschutz- und Arbeitszeitrecht, überwachungsbedürftige Anlagen, Chemikalien- Sprengstoff- und Fahrpersonalrecht.

Baurecht

  • Baugenehmigungsverfahren
  • Denkmalschutzbehörde
  • Brandverhütungsschauen

Naturschutz und Landschaftspflege

Immissionsschutzrecht

  • Genehmigung und Überwachung von Anlagen 
  • Lärmschutz, Luftreinhaltung 
  • Nachbarschaftsbeschwerden
  • Schornsteinfegerwesen

Nach der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen (RED II-Richtlinie) vom 11.12.2018 sind für Anlagen zur Erzeugung von Erneuerbare Energien Verfahrenshandbücher für die Projektträger zu erstellen. Das Verfahrenshandbuch gemäß § 10 Abs. 5a BImSchG Biogasanlage stellt für den Bereich Immissionsschutz das Verfahren zur immissionsschutzrechtlichen Zulassung von Biogasanlagen in Baden-Württemberg dar

Abfallrecht

  • Genehmigung und Überwachung von Abfallbehandlungsanlagen,
  • Sonderabfälle, 
  • Autowracks und wilder Müll

Bodenschutzrecht

  • Bearbeitung von Altlasten, 
  • Genehmigung von Bodenabtrag und Bodenauffüllungen

Arbeitsschutz

  • Technischer Arbeitsschutz
    Arbeitsschutzrecht, Betriebssicherheitsrecht, Chemikalienrecht, Gefahrgutrecht, Sprengstoffrecht, Gesetz über nichtionisierende Strahlung (NiSG)

Dienstleistungen