Inhalt

Netzwerkarbeit

Strategische Planung integrationsrelevanter Handlungsfelder im Landkreis

Zentrale Anlaufstelle für Motivierte

Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren möchten, haben Sie in den Kommunen verschiedene Anlaufstellen. Ehrenamtliche Helferkreise, der soziale Dienst und Integrationsmanager*innen bieten zahlreiche Möglichkeiten zur Unterstützung und Mitgestaltung. Wenn Sie Interesse daran haben, sich einzubringen, können Sie sich direkt an uns wenden. Wir bauen Kontakt auf und können passende Einsatzmöglichkeiten vermittelt. Ihr Engagement ist eine wertvolle Unterstützung für die Integration und das soziale Miteinander in unserer Region.

Frau Schaffner

Amt für Aufenthalt und Integration
Integrationsbeauftragte

Koordination integrationsrelevanter Netzwerke

Cultural Coaches

Koordination ehrenamtlicher Sprach- und Kulturmittler

Der ehrenamtliche Sprach- und Kulturmittlerpool ist eine Initiative, die darauf abzielt, die Integration und Verständigung zwischen Menschen unterschiedlicher kultureller und sprachlicher Hintergründe zu fördern. Das Amt für Aufenthalt und Integration bietet für Interessierte eine dreitägige Schulung an und dient als zentrale Anlaufstelle für Beratungsstellen, Bildungseinrichtungen und Behörden, die mit ehrenamtlichen Sprachmittlern zusammenarbeiten möchten.

Koordination Sprachkurse nach der VwV Deutsch

Koordination von Wohnraum für Menschen mit Fluchthintergrund

Viele Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge haben die Möglichkeit, aus den Gemeinschaftsunterkünften auszuziehen und privaten Wohnraum zu suchen. Wenn Sie eine leerstehende Wohnung haben und diese an Asylsuchende oder anerkannte Flüchtlinge vermieten möchten, senden Sie bitte die Details der Wohnung (Größe, Anzahl der Zimmer, Kaltmiete, Nebenkosten, Anschrift etc.) per E-Mail an integrationsamt@landkreis-tuttlingen.de. Wir informieren dann die entsprechenden Personen, die sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen werden.

Die Wohnung muss vom Landratsamt geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie als Wohnraum geeignet ist und die Kosten angemessen sind. Diese Prüfung muss abgeschlossen sein, bevor ein Mietvertrag zustande kommt.

Bitte beachten Sie, dass der Mietvertrag nicht mit dem Landratsamt, sondern direkt mit den Mietenden abgeschlossen wird.