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Ausländerbehörde - Aufenthalt

Es stehen Ihnen verschiedene Online-Anträge je nach Aufenthaltszweck zur Verfügung. Bitte wählen Sie den für Ihr Anliegen entsprechenden Online-Antrag aus.

Wenn der von Ihnen gewünschte Aufenthaltszweck nicht als Onlinedienst verfügbar ist, schicken Sie uns bitte den ausgefüllten Antrag per Mail an auslaenderamt@landkreis-tuttlingen.de. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten und uns bei Ihnen melden.

Bearbeitung der Beschleunigten Fachkräfteverfahren über die Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF)

Seit dem 01.04.2025 bietet die „Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften“ (LZF) in Baden-Württemberg die Bearbeitung von Beschleunigten Fachkräfteverfahren an. Dabei handelt es sich um eine zentrale, spezialisierte und digitale Anlaufstelle für Unternehmen, die Fachkräfte aus dem Ausland beschäftigen wollen. Mit der zentralen und landesweiten Zuständigkeit nutzt die LZF Synergieeffekte und bietet eine kundenorientierte Beratung aus einer Hand. Verfahren für Fachkräfte, die einen Gesundheits- oder Pflegeberuf ausüben sollen, werden beim Regierungspräsidium Stuttgart bearbeitet; alle außerhalb dieser Berufsgruppen beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Nähere Informationen sowie die entsprechenden Online-Anträge finden Sie auf der Homepage der LZF unter: www.lzf-bw.de

Sollten Sie das Beschleunigte Fachkräfteverfahren mit uns als zuständige untere Ausländerbehörde abwickeln wollen, stehen wir Ihnen trotz dessen gerne für Rückfragen zur Verfügung.