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Landkreis Tuttlingen

Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine gesetzlich vorgeschriebe Aufgabe des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD). Sie unterstützt und berät Jugendliche und Heranwachsende bis 21 Jahre, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Im Vordergrund steht hierbei das Interesse eine weitere Straffälligkeit zu vermeiden.

Das Amt für Familie, Kinder und Jugend wird von der Staatsanwaltschaft über alle Straftaten von Jugendlichen informiert. Diese werden dann vom zuständigen Sozialpädagogen zu einem „Jugendgerichtshilfegespräch“ eingeladen. Dort findet ein gegenseitiges Kennenlernen statt und die aktuelle Situation wird besprochen. Ziel ist es, in diesem Gespräch ein möglichst umfassendes Bild von dem Jugendlichen/Heranwachsenden zu erhalten.

In der Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht hat der Sozialpädagoge dann die Aufgabe, die bisherige Biographie darzustellen und über die aktuelle Lebenssituation des Jugendlichen zu berichten. Auch schlägt er pädagogisch sinnvolle Weisungen vor. Das können beispielsweise Arbeitsstunden oder ein Sozialer Trainingskurs sein. Der Jugendrichter fällt dann das abschließende Urteil.

Auch nach dem Urteil wird der Jugendliche nicht allein gelassen. Die Umsetzung der richterlichen Weisung wird von „JuKoP“ koordiniert und begleitet. JuKoP ist eine gemeinsame Fachstelle des Landkreises und der Polizei Tuttlingen. Während der Umsetzung der Weisungen sind die Mitarbeiter von JuKoP und die Mitarbeiter im ASD im engen Austausch.

Diversionsverfahren

Unter bestimmten Voraussetzungen z.B. geringer Schaden, Geständigkeit und Bereitschaft zur Mitarbeit kann die Staatsanwaltschaft von einem Verfahren vor dem Jugendgericht absehen. Stattdessen gibt es ein sogenanntes Diversionsverfahren. Dieses findet zeitnah und schnell statt. Verantwortlich für Diversionsverfahren ist JuKoP.