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Informationen zum Coronavirus

Land hebt alle Corona-Verordnungen zum 1. März 2023 auf

Die Landesregierung hat die Aufhebung der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) zum 1. März 2023 beschlossen. Damit treten zugleich auch weitere Ressortverordnungen außer Kraft.

Hintergrund hierfür ist die Entscheidung des Bundes, auf Grund der weiterhin stabilen Infektionslage, zu diesem Zeitpunkt für Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen die Masken- und Testpflicht auslaufen zu lassen.

Die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen will der Bund nach heutigem Stand zum 7. April 2023 abschaffen.

Die Aufhebung der CoronaVO wird verbunden mit folgenden Empfehlungen:

  • Es gilt auch weiterhin: Wer krank ist bleibt zuhause
  • Der Impfschutz ist immer aktuell zu halten
  • Vulnerable Gruppen sollen sich eigenverantwortlich entsprechend der AHA+L-Regeln schützen

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