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INFORMATIONEN

Durch eine Vorsorgevollmacht kann der Betroffene eine oder mehrere Personen seines Vertrauens bestimmn, die bereit sind, im Bedarfsfall die erforderlichen Angelegenheiten für ihn zu regeln. Vorraussetzung hierfür ist, dass der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist und eine rechtsverbindlihe Vollmacht erteilen kann.

Die Unterschrift kann bei einer Vorsorgevollmacht gegen eine Gebühr von 10,-- Euro bei der Betreuungsbehörde des Landratsamtes öffentlich beglaubigt werden.