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INFORMATIONEN

Mit einer Patientenverfügung kann man seinen Willen im Hinblick auf zukünftige medizinische Behandlungen äußern und festlegen. Die Patientenverfügung kommt zur Anwendung, wenn die betroffene Person nicht mehr selbst in der Lage ist, ihr Vorstellungen und Wünsche zu benennen (z. B. dauernde Bewusstlosigkeit, Wachkoma, Demenz).

Wir beraten und informieren Sie zu diesem Thema.