Inhalt

Informationen

  • Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten, Heime, usw.)
  • Überwachung von öffentlichen Sportstätten, Kinderspielplätzen, Camping und Zeltlagerplätzen
  • Vollzug der Hygieneverordnung (Tattoo, Piercing, Ohrlochstecher, Friseure, usw.)
  • Überwachung von Einrichtungen des Bestattungs- und Friedhofswesens
  • Überwachung zur Abfall- und Abwasserbeseitigung und öffentlichen Toiletten

In all diesen Bereichen ist das Gesundheitsamt für die Einhaltung der Hygiene zuständig

Zuständigkeiten
Herr D. Krafft und Herr M. Wilhelmi