Informationen
- Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten, Heime, usw.)
- Überwachung von öffentlichen Sportstätten, Kinderspielplätzen, Camping und Zeltlagerplätzen
- Vollzug der Hygieneverordnung (Tattoo, Piercing, Ohrlochstecher, Friseure, usw.)
- Überwachung von Einrichtungen des Bestattungs- und Friedhofswesens
- Überwachung zur Abfall- und Abwasserbeseitigung und öffentlichen Toiletten
In all diesen Bereichen ist das Gesundheitsamt für die Einhaltung der Hygiene zuständig
Zuständigkeiten
Herr D. Krafft und Herr M. Wilhelmi