Mit der Verwaltungsreform 2020 wurde der Staatswald des Landes Baden-Württemberg aus der Einheitsforstverwaltung herausgelöst und firmiert seither eigenständig unter der Marke ForstBW. Mit dieser Entscheidung hat sich das Land auch generell aus der Holzvermarktung des Nicht-Staatswaldes (also dem Wald der Körperschaften und des Privatwaldes) zurückgezogen.
Der Landkreis bieten den Waldbesitzenden im Kreis die Holzvermarktung als Freiwilligkeitsleistung des Landkreises an. Dafür wurde die Holzverkaufsstelle des Landkreises eingerichtet und fortgeführt. Für den Verkauf von Holz aus dem Körperschaftswald schließen die Gemeinden des Landkreises einen Vertrag, oder sie organisieren den Verkauf ihres Holzes selbst.
Holvermarktung im Privatwald
Der Privatwald im Landkreis ist geprägt durch viele Waldbesitzende mit kleinen Betriebsgrößen: Rund 7.000 Waldbesitzende führen rund 7.000 Forstbetriebe auf 21.000 Parzellen im Kreis. Eine solche Situation verlangt nach einer besonderen Lösung: Am 10.10.2022 wurde in Wurmlingen die Forstbetriebsgemeinschaft Landkreis Tuttlingen gegründet. Sie bündelt Holzmengen und Interessen der (Klein-) Waldbesitzenden im Landkreis. Sie informiert über Waldthemen, Holzmarkt und Förderung und sie ist Interessenvertretung für den Privatwald.
Für nur 8 € Jahresbeitrag warten folgende Vorteile warten auf Sie:
- Zertifizierung des Forstbetriebs
- Unbürokratische Bestätigung der Zertifizierung für neue Förderprogramme
- Gebündelter und gemeinsamer Holzverkauf, gebündelter Geldfluss und Weiterverteilung an die Mitglieder
- Vergünstigte Dienstleistung Holzverkauf
- Sammelanträge Förderung für bestimmte Fördertatbestände
- Professionelle Geschäftsführung
- Information für die Mitglieder durch eMail und Newsletter
- Kommunikation mit den Mitgliedern durch Schulungen und Waldbesitzerversammlungen
- Regionale Interessensvertretung für forstliche Fragen
- ...
Sie wollen Mitglied und Teil dieser starken Gemeinschaft werden? Sie erreichen die Forstbetriebsgemeinschaft Landkreis Tuttlingen im Internet: www.fbg-landkreis-tuttlingen.de
Holzvermarktung ohne FBG
Für wen die Forstbetriebsgemeinschaft kein Thema ist kann die Holzvermarktung trotzdem beim Landkreis Tuttlingen in Anspruch nehmen. Dazu benötigen wir eine Vollmacht, die Sie bitte komplett ausgefüllt an die Holzverkaufsstelle zurücksenden.