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Aus dem Kreistag

Der Kreistag ist die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan des Landkreises. Er trifft Grundsatzentscheidungen in den Selbstverwaltungsangelegenheiten des Landkreises und bestimmt zusammen mit dem Landrat die Kommunalpolitik. Der Landrat führt den Vorsitz im Kreistag und in seinen Ausschüssen.

Über das Ratsinfosystem erhalten Sie alle Informationen zum Kreistag, den gefassten Beschlüssen, den Sitzungsterminen, vergangenen Sitzungen und zur Besetzung der Ausschüsse.

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