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Vereinfachte Umlegung

Diese Verfahrensart ermöglicht auf Basis von städtebaulichen Verträgen nach § 11 BauGB eine rechtlich gesicherte und zügige Abwicklung der Bodenordnung mittels einer amtlichen Umlegung nach §§ 45 ff. BauGB durchzuführen. Voraussetzung dafür ist die verbindliche Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer. Die Vereinbarung zusätzlicher Leistungen ist möglich. Bei dieser Verfahrensart werden die Vorteile eines freiwilligen und eines amtlichen Verfahrens miteinander verknüpft.

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