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Schwangerschaftskonflikt-Beratung nach § 219 StGB

Wenn Frauen/Paare erfahren, daß sie ein Kind erwarten, reagieren sie auf unterschiedliche Weise. Viele freuen sich, weil ein Wunsch in Erfüllung geht. Andere sind überrascht und können sich nicht vorstellen, dieses Kind zu bekommen.

Häufig fühlen sich Frauen/Paare zwischen allerlei widersprüchlichen Empfindungen hin und hergerissen, und das unter einem enormen Zeitdruck.

Wir beraten bei allen Fragen zur Schwangerschaft, Schwangerschaftskonflikt und Schwangerschaftsabbruch:

  • Hilfe bei der Entscheidungsfindung
  • Finanzielle Hilfen bei Schwangerschaft / Geburt
  • Informationen über praktische Hilfen A-Z
  • Vermittlung / Begleitung zu Institutionen, Behörden, Beratungsstellen
  • Informationen über medizinische und rechtliche Fragen

Nach Abschluss der Beratung stellen wir eine Beratungsbescheinigung gemäß § 219 StGB aus.