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Infos für Bildungsträger

Wenn Sie oder Ihre Einrichtung einen STÄRKE-Kurs anbieten wollen, müssen Sie diesen vorab für das jeweilige Jahr beim Amt für Familie, Kinder und Jugend anmelden. 

Schicken Sie uns bitte Ihre Jahresplanung mit Kostenkalkulation, sowie die ausgefüllten Antragsformulare für das neue Jahr jeweils bis zum 30. November zu.

Zudem gibt es die Möglichkeit zum zweiten Halbjahr des laufenden Kalenderjahres erneut Anträge für STÄRKE-Kurse zu stellen. Diese müssen spätestens bis zum 31. Mai bei uns eingehen. Wir bitten Sie für die Anträge immer das aktuelle Antragsformular (Link siehe unten) zu verwenden.

Damit Kurse oder Veranstaltungen eine Förderung aus dem STÄRKE-Programm erhalten können, muss diese Förderung vorab vom Amt für Familie, Kinder und Jugend bewilligt werden.

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an:

Sabrina Biedermann

Amt für Familie, Kinder und Jugend
Frühe Hilfen
Am Seltenbach 1
Tel.: +49 7461 926 4579
s.biedermann@landkreis-tuttlingen.de

Formulare und weitere Informationen finden Sie direkt unter https://www.kvjs.de/jugend/fachthemen/fruehe-hilfen-und-staerke/staerke.