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Sie möchten ein Kind adoptieren?

Sie sind kinderlos und haben den Wunsch, Eltern für ein fremdes Kind zu werden? Der Wunsch ein Kind zu adoptieren verändert das bisherige Leben grundlegend.

Das Bewerbungsverfahren

Alle Bewerber werden von uns in ihren Bemühungen um ein Adoptivkind sehr ernst genommen und in einem ersten Gespräch ausführlich beraten.

Wenn Sie sich nach diesem Gespräch für die Bewerbung um ein Adoptivkind aus dem Inland entscheiden, erhalten Sie von uns als Grundlage für weitere Gespräche einen Bewerberbogen.

Die folgenden Gespräche finden in der Adoptionsvermittlungsstelle und bei Ihnen zu Hause statt, um Sie persönlich kennen zu lernen und einen Eindruck Ihrer häuslichen Umgebung zu erhalten.

Auch nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens können wir keine Vermittlung garantieren. Sie müssen mit einer - auch längeren - Wartezeit rechnen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes.

Der Landkreis Tuttlingen ist nicht befugt Kinder aus dem Ausland zu vermitteln. Wir kooperieren jedoch mit verschiedenen interstaatlichen Adoptionsvermittlungsstellen und können Ihnen erste Informationen und Kontaktadressen geben, wenn Sie sich für die Adoption eines Kindes aus dem Ausland interessieren.

Rechtliche Auswirkungen einer Adoption

Eine Adoption hat umfangreiche rechtliche Auswirkungen und ist unwiderruflich. Das Kind hat nun den gleichen rechtlichen Status wie ein leibliches Kind. So beginnt mit der Aufnahme des Kindes in die Adoptivfamilie die Unterhaltspflicht der Adoptiveltern. Gleichzeitig sind diese berechtigt, Vergünstigungen für Familien zu beantragen, wie Kindergeld, steuerliche Berücksichtigung oder Erziehungsgeld. Selbstverständlich steht den Adoptiveltern auch Elternzeit zu. Für die spätere Rente werden Erziehungszeiten anerkannt. Das Kind kann in die Krankenkasse der Adoptiveltern aufgenommen werden.

Nach der Adoption

In der weiteren Entwicklung Ihres Kindes werden Sie mit unterschiedlichen Fragen konfrontiert werden, zum Beispiel, wie Sie das Kind über seine Herkunft aufklären oder wie sie selbst damit umgehen sollen, wenn das Kind seine leiblichen Eltern kennen lernen möchte.

Hierbei werden Sie vom Amt für Familie, Kinder und Jugend nicht allein gelassen. Die Mitarbeiter unserer Adoptionsvermittlungsstelle stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin zum persönlichen Gespräch zur Verfügung. Außerdem organisieren wir immer wieder Fortbildungsveranstaltungen zu Themen, die Adoptiveltern besonders betreffen. Auch treffen sich Adoptiveltern im Landkreis Tuttlingen regelmäßig zum Austausch. Diese Angebote sind freiwillig.