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2024/03: Borkenkäfer gefährden den Wald - Privatwaldbesitzende müssen Schaden begrenzen

Autor/in: Kreisforstamt Tuttlingen

Aufgrund der sehr warmen Sommer der letzten Jahre sind die Bäume im Wald sehr ge-stresst und geschwächt, insbesondere die Fichten und Tannen. Hohe Temperaturen ha-ben die Entwicklung der Borkenkäfer begünstigt und die Population stark ansteigen lassen. Lokal wird die Situation noch verschärft, weil Sturm- und Schneebruchschäden das Brutraumangebot für Borkenkäfer erhöht haben.

Die privaten Waldbesitzenden sind aufgefordert, die Fichten und Tannen ihrem Wald zu kontrollieren und Schadholz und von Borkenkäfer befallene Bäume konsequent aufzuarbeiten und zu entfernen.

Das Forstamt stellt mit Sorge fest, dass viele Waldbesitzende dieser wichtigen Aufgabe nicht mit der nötigen Konsequenz nachgehen. Die Folge sind zunehmende Käferschäden im eigenen Wald, aber nicht selten auch im Wald der angrenzenden Nachbarn. Damit die Borkenkäfer-Situation nicht weiter aus dem Ruder läuft wird das Forstamt ab diesem Frühjahr konsequent Borkenkäfer-Briefe versenden. Waldbesitzende, die ihrer Pflicht zur zeitnahen Aufarbeitung des Schadholzes nicht Folge leisten, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass das Forstamt auch ohne Einverständnis der Waldbesitzenden Sanitärhiebe durchführt - im Weg der sogenannten „Ersatzvornahme“. Die Kosten hierfür werden in Rechnung gestellt

Wenn Schadholz festgestellt wird, müssen die Bäume umgehend aufgearbeitet und aus dem Wald verbracht werden. Im Ausnahmefall kann auch eine sogenannte „Vor-Ausflug-Spritzung" weitere Schäden verhindern. Nicht verkäufliche Hölzer sollten durch entsprechende Bearbeitung (sägen-spalten-aufschichten oder hacken) als Brutraum entwertet werden.

Informationen über Holzverkauf, marktgängige Sortimente und vieles mehr erhalten die Waldbesitzenden über die Forstrevierleitungen oder unter www.fbg-landkreis-tuttlingen.de