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2024/02: Erster Aufschlag Förderung - Wiederbewaldung

Autor/in: Kreisforstamt / SG Förderung

Wegen der Überarbeitung der Förderrichtlinie sowie Unklarheiten bzgl. der zukünftigen Mittelherkunft waren seit Mitte 2023 keine Förderanträge für Wiederbewaldungsmaßnahmen möglich. Nach langer Wartezeit, kam jetzt die gute Nachricht: Ab sofort stehen wieder Fördergelder für den Bereich zur Verfügung und können entsprechend beantragt werden. Mehr aktuelle Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite Förderung.

Bei Fragen zur Wiederaufforstung und Antragstellung stehen Ihnen die Revierleitenden vor Ort oder das Sachgebiet forstliche Förderung am Kreisforstamt zur Verfügung. Alle anderen forstlichen Fördermaßnahmen (Aufarbeitungshilfe etc.) sind leider weiterhin ausgesetzt und können aktuell nicht beantragt werden.

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