Finanzierung der Sozialversicherungen von Tagesmüttern
Als selbständig tätige Tagespflegeperson müssen Sie sich selbst um Ihren Versicherungsschutz kümmern. Die entstehenden Beiträge können Ihnen teilweise erstattet werden. Einen Anspruch auf Erstattung haben Sie nur, wenn Sie als qualifizierte Tagespflegeperson öffentlich geförderte Kinder betreuen.
Bitte reichen Sie hierzu einen entsprechenden Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei uns ein.
Unfallversicherung
Sie sind verpflichtet sich bei der gesetzlichen Unfallversicherung (www.bgw-online.de, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Hamburg - Telefon: 040/20207-0) zu versichern. Diese Versicherung deckt Ihre Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Der jährliche Beitrag zur Grundversicherung beläuft sich auf 101,17 EUR (Stand: 2015) und kann von uns übernommen werden.
Kranken-/Pflegeversicherung
Ab einem monatlichen Gewinn von 425,00 EUR (Stand 2017) aus der selbständigen Tätigkeit der Kindertagespflege sind Sie verpflichtet eine freiwillige gesetzliche oder private Kranken-/Pflegeversicherung abzuschließen. Nachgewiesene Beiträge zu einem angemessenen Versicherungsschutz können hälftig von uns erstattet werden.
Altersvorsorge
Sie haben einen Anspruch auf teilweise Erstattung von Beiträgen zur privaten Altersvorsorge oder zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Nachgewiesene Beiträge zu einem angemessenen Versicherungsschutz können hälftig von uns erstattet werden.
Bei einer privaten Altersvorsorge liegt die Höchstgrenze des Erstattungsbetrags derzeit bei monatlich 42,08 EUR (Stand 2017).
Eine gesetzliche Altersvorsorge bei der deutschen Rentenversicherung ist verpflichtend ab einem monatlichen Gewinn von 450,00 EUR (Stand 2017).