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Blauzungenkrankheit der Wiederkäuer

Aufhebung des Sperrgebiets im Landkreis Tuttlingen

In Folge des Nachweises der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (Virustyp BTV-8) in einem Rinderbestand im Landkreis Rastatt im Dezember 2018 wurden ganz Baden-Württemberg und weitere Teile Deutschlands zum Blauzungen-Sperrgebiet erklärt. Damit entstanden erhebliche Beschränkungen für das Verbringen von empfänglichen Tieren (Rinder, Schafe, Ziegen, Kameliden). Der letzte BTV-8-Nachweis in Baden-Württemberg erfolgte im Mai 2019. In Übereinstimmung mit der Regelung der EU konnten Ende Juni weite Teile Baden-Württembergs, einschließlich des Landkreises Tuttlingen als „frei von Blauzungenkrankheit“ anerkannt werden. Somit unterliegt das Verbringen von empfänglichen Tieren aus dem Landkreis keinen diesbezüglichen Beschränkungen mehr. Da Teile benachbarter Kreise sich weiterhin im Sperrgebiet befinden (Blauzungensperrgebiet- Liste betroffender Gemeinden / Blauzungensperrgebiet - Karte Stand Juni 2021) sollte bei Zugang von empfänglichen Tieren der Status der Herkunftsgemeinde geprüft und ggf auf die Einhaltung zusätzlicher Verbringungsregelungen (BTV-Verbringungsregelungen) geachtet werden. 

Merkblatt zur Blauzungenkrankheit mit aktuellen Regelung zur Tilgung, Überwachung und Verbringungen - Stand 09/2021

Da auch 2021 weitere Fälle der Blauzungenkrankheit in den Nachbarländern Frankreich und Italien und ein Fall in Rheinland-Pfalz festgestellt wurden wird die Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen weiterhin dringend empfohlen und vom Land Baden-Württemberg und der Tierseuchenkasse bezuschusst (https://www.tsk-bw.de/?s=impfung+blauzunge).

Hintergrundinformationen

Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Infektion insbesondere der Schafe und Rinder. Bei Schafen kann die Krankheit akut verlaufen, während sie bei Rindern in der Regel ohne bzw. nur mit milden Krankheitssymptomen auftritt. Ziegen, Wildwiederkäuer und Neuweltkameliden (Lamas, Alpakas) sind für die Blauzungenkrankheit ebenfalls empfänglich.

Die Erkrankung ist insbesondere durch eine Entzündung der Kopfschleimhäute (Lippen, Maulschleimhaut), der Haut des Euters und der Zitzen, Blutgefäßstauungen, Schwellungen und Blutungen gekennzeichnet. Schafe erkranken meist schwerer als Rinder und Ziegen. Erste Anzeichen einer akuten Erkrankung bei Schafen sind erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde. Bald nach dem Anstieg der Körpertemperatur schwellen die geröteten Maulschleimhäute an. Es kommt zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge kann anschwellen und aus dem Maul hängen. An den Klauen rötet sich der Kronsaum und schmerzt. Die Tiere können lahmen, und bei trächtigen Tieren kann die Krankheit zum Verlammen führen. Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Schleimhäute im Bereich der Augenlider und der Maulhöhle, der Zitzenhaut und der Genitalien. Zudem treten Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls sowie Blasen am Kronsaum auf. Diese Erscheinungen ähneln somit Symptomen der Maul- und Klauenseuche.

Das Virus kommt weltweit in zahlreichen Serotypen vor. Es wird über winzige blutsaugende Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) zwischen empfänglichen Tieren übertragen. Menschen können sich nicht infizieren. 

Lesen Sie hierzu auch die PRESSEMITTEILUNG von Landwirtschaftsminister Peter Hauck MdL vom 27. Juni 2021