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Erfassung und Überwachung von Tierhaltungen

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (=Pferde und Esel), Hühner, Puten (Truthühner), Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Laufvögel (Strauße), Tauben oder Bienen halten will, muss seine Tierhaltung beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz anmelden. Dies gilt unabhängig von der Tier zahl, unabhängig von reiner Stall- oder Freilandhaltung und unabhängig davon, ob die Tiere gewerblich oder hobbymäßig gehalten werden, ob sie einmal geschlachtet werden oder nicht.

Registrierbögen für die genannten Tierarten

Antrag auf Registrierung der Tierhaltung (Nutztiere)

Antrag auf Registrierung der Tierhaltung (Bienen)

Antrag auf Registrierung der Tierhaltung (Wassertiere)

Die Registrierung ist kostenlos.

Halter von Gehegewild, Lamas, Kamelen und anderen Klauentieren (andere als Rinder, Schweine, Schafe oder Ziegen) müssen ihre Tierhaltung formlos beim Veterinäramt anmelden.

Meldung bei der Tierseuchenkasse

Halter von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen, Hühnern, Puten (Truthühnern) und Bienenvölkern müssen ihre Haltung zusätzlich auch bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg anmelden und sind dort beitragspflichtig. Wer ausschließlich Geflügel hält, muss Hühner und Puten erst ab einer Gesamtzahl von 50 Tieren bei der Tierseuchenkasse melden. Die Anmeldebögen für die Tierseuchenkasse finden Sie anhängend an die Tierhalter-Registrierbögen.