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Gesetzliche Umlegung / Baulandumlegung

Die Umlegung dient der Baulandversorgung, sowohl mit Wohn- als auch mit Gewerbe- und Industrieflächen, und hat damit für die kommunale Entwicklung erhebliche Bedeutung.

Zweck eines Umlegungsverfahrens ist es, zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten bebaute oder unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu zu ordnen, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

Ablauf eines gesetzlichen Umlegungsverfahrens hier als PDF