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Vermessung langgestreckter Anlagen

Liegenschaftsvermessung_Neue Grenzen an langgestreckten Anlagen

Dies sind Vermessungen anlässlich des erfolgten Neu- oder Ausbaus, der Verlegung, Verbreiterung oder Verschmälerung von Straßen, Wegen, Bahnen, Gewässern oder Dämmen. Damit es sich um eine langgestreckte Anlage handelt, muss der veränderte Bereich eine Achslänge von mehr als 100 m umfassen. Aus der senkrechten Projektion des ersten und des letzten Grenzpunkts auf die Achse des zu vermessenden Teils der Anlage ergibt sich die Achslänge (siehe Skizze). Besteht eine zu vermessende Anlage aus mehreren Teilen an denen neue Grenzen festzulegen sind, so werden die Achslängen der Teilbereiche aufsummiert.

Für lang gestreckte Anlagen gibt es einen gesonderten Gebührenansatz.

Neue Grenzen an langgestreckten Anlagen dürfen vom Vermessungs- und Flurneuordnungsamt vermessen werden.