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Flurstückszerlegung und Verschmelzung

Vermessungsamt_Flurstückszerlegung

Mit der Flurstückszerlegung bzw. -verschmelzung lässt sich die Form eines Flurstücks ändern. Im gängigen Fall führt so der Zu- oder Verkauf einer Teilfläche oder das Aufteilen eines Flurstücks zu einem neuen Grenzverlauf.

Diese Veränderungen (Flurstückszerlegung evtl. mit folgender Verschmelzung) bedingen einen Fortführungsnachweis, welcher die Voraussetzung für den Eintrag des Eigentums im Grundbuch ist. 

Vermessungsamt_Flurstücksverschmelzung

Entstehen keine neuen Flurstücksgrenzen sondern werden nur bereits bestehende Flurstücke zusammengefasst, so handelt es sich um eine reine Flurstücksverschmelzung. 

Der zugehörige grundbuchrechtliche Eintrag geschieht aufgrund dem von uns gefertigten Fortführungsnachweis.
Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich der Grundbucheintrag mit einem „Vereinigungsantrag“ vereinfachen. Wir klären, ob die Voraussetzungen gegeben sind und beglaubigen Ihren Antrag auf Vereinigung.

Neue Grenzen dürfen vom Vermessungs- und Flurneuordnungsamt nur noch in bestimmten Fällen oder unter vorgeschriebenen Bedingungen festgelegt werden. Wir prüfen in Ihrem Fall unsere Zuständigkeit und helfen Ihnen gern weiter.