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Bodenordnung

Aufgaben und Ziele der Bodenordnung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten.

Die Bodenordnung als Realisierung der Bauleitplanung setzt die Bereitstellung von Grund und Boden voraus. Die Zuständigkeit obliegt der Eigenverantwortung einer jeden Gemeinde selbst.

Die Bodenordnungsverfahren werden in solche des allgemeinen und des besonderen Städtebaurechts eingeteilt. Die gesetzliche Umlegung (auch als klassische Umlegung bekannt) und die vereinfachte Umlegung zählen zum allgemeinen Städtebaurecht nach §§ 45-84 BauGB. Sanierungsumlegungen und Städtebauliche Verträge werden zum besonderen Städtebaurecht gezählt.

Verfahrensarten:

        »  Gesetzliche Umlegung nach dem BauGB

               » Neuerschließung von Baugebieten

               »  vereinbarte Umlegung

               »  Sanierungsumlegungen

               »  Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen

        »  vereinfachte Umlegung (Grenzregelungen)