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Vermessungs- und Flurneuordnungsamt

Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt sorgt dafür, dass für die ca. 176.000 Flurstücke und ca. 80.000 Gebäude im Landkreis Tuttlingen stets aktuelle Geodaten vorliegen.

Aktuelle Geodaten über Grund und Boden sind von zentraler Bedeutung für unsere Gesellschaft, sowohl im privaten, wirtschaftlichen als auch politischen Bereich. Sie bilden die Grundlage für eine zuverlässige Navigation und Planung von Bauvorhaben.

Die verschiedenen Aufgaben des Amtes sind in die Bereiche Vermessung, Flurneuordnung und Service/Auskunft aufgeteilt. Geoinformationen werden durch die Stabsstelle GIS bereitgestellt.

Vermessung

Die Vermessung beinhaltet neben der Führung des Liegenschaftskatasters auch die Bereiche Liegenschaftsvermessung, Ingenieurvermessung und Bodenordnung. Die Daten der Flurstücke (Grenze, Fläche, Nutzung, Gebäudebestand) werden im Liegenschaftskataster in digitaler und analoger Form geführt und tragen so wesentlich zum Grenzfrieden und zur Sicherung des Grundeigentums bei. Durch Baumaßnahmen und Flurstücksveränderungen wird der Datenbestand stetig verändert. Die bei den Vermessungen aufgenommenen Geometrie- und Sachdaten werden in die Datenbank des Liegenschaftskatasters als Geobasisinformationen übernommen. Sie sind so Grundlage für viele Geoinformationssysteme und werden unverzichtbar für Planungen jeglicher Art.

Im Bereich der Vermessung ist der Landkreis in zwei Zuständigkeitsgebiete aufgeteilt (siehe Karte)

Übersichtskarte der Arbeitsgebiete

Herr Köhler

Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Sachgebietsleitung Bezirk Geisingen, Immendingen, Donautal, Oberer Heuberg

Ulrichstraße 7
78532 Tuttlingen


 

Frau Krall

Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Sachgebietsleitung Bezirk Tuttlingen, Spaichingen, Trossingen, Heuberg

Ulrichstraße 7
78532 Tuttlingen


Vermessungsleistungen im Bereich Vermessung

Flurstückszerlegung und Verschmelzung

Vermessungsamt_Flurstückszerlegung

Mit der Flurstückszerlegung bzw. -verschmelzung lässt sich die Form eines Flurstücks ändern. Im gängigen Fall führt so der Zu- oder Verkauf einer Teilfläche oder das Aufteilen eines Flurstücks zu einem neuen Grenzverlauf.

Diese Veränderungen (Flurstückszerlegung evtl. mit folgender Verschmelzung) bedingen einen Fortführungsnachweis, welcher die Voraussetzung für den Eintrag des Eigentums im Grundbuch ist. 

Vermessungsamt_Flurstücksverschmelzung

Entstehen keine neuen Flurstücksgrenzen sondern werden nur bereits bestehende Flurstücke zusammengefasst, so handelt es sich um eine reine Flurstücksverschmelzung. 

Der zugehörige grundbuchrechtliche Eintrag geschieht aufgrund dem von uns gefertigten Fortführungsnachweis.
Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich der Grundbucheintrag mit einem „Vereinigungsantrag“ vereinfachen. Wir klären, ob die Voraussetzungen gegeben sind und beglaubigen Ihren Antrag auf Vereinigung.

Neue Grenzen dürfen vom Vermessungs- und Flurneuordnungsamt nur noch in bestimmten Fällen oder unter vorgeschriebenen Bedingungen festgelegt werden. Wir prüfen in Ihrem Fall unsere Zuständigkeit und helfen Ihnen gern weiter.

Grenzfeststellung

Liegenschaftsvermessung_Grenzpunkt

Überbaut?    

Steht die mächtige Buche in meinem Wald?

 ….Unstimmigkeiten mit dem Nachbar über dein und mein?


Neue Abmarkung eines Grenzpunktes

Durch Ihren Antrag auf Grenzfeststellung übertragen wir die im Liegenschaftskataster rechtskräftig festgelegte Grenze in die Örtlichkeit. Ist der Grenzpunkt vorhanden, so wird seine Lage überprüft. Fehlt er, so entscheidet der Antragsteller, ob abzumarken ist oder nicht. Der abgemarkte Grenzpunkt zeigt rechtswirksam die Grenze des Eigentums gegenüber jedermann in der Örtlichkeit auf.

Der Antragsteller trägt die anfallenden Gebühren. Über die zu erwartende Gebührenhöhe geben wir Ihnen gern Auskunft.


Gebäudeaufnahme

„…nicht  bestellt...     …und dennoch Gebührenschuldner?“

Liegenschaftsvermessung_Gebaeudeaufnahme

Neu errichtete, in der Grundfläche oder Nutzung geänderte oder abgebrochene Gebäude, sind für das Liegenschaftskataster zu erfassen.

Laut Vermessungsgesetz ist der Grundstückseigentümer verpflichtet obiges der zuständigen unteren Vermessungsbehörde anzuzeigen.

Den meisten Eigentümern ist diese Pflicht unbekannt. So werden wir beispielsweise durch den Vergleich vor Ort mit den Gebäudedaten des Liegenschaftskatasters auf Veränderungen aufmerksam. In der Regel nach Absprache mit dem Eigentümer des Gebäudes folgt die Aufnahme vor Ort. Diese für Sie meist gebührenpflichtige Vermessungsaufgabe führen wir „von Amts wegen“ durch. Wir benötigen also nicht zwingend Ihren Auftrag. Laut Vermessungsgesetz sind wir befugt, Ihr Grundstück zu betreten.

Maße aus dem Lageplan genügen für die Gebäudeaufnahme und die folgende Fortführung des Liegenschaftskatasters nicht. Dem Lageplan liegt die Bauplanung zugrunde. Für die Fortführung des Liegenschaftskatasters brauchen wir hingegen aktuelle Maße von dem vorhandenen Gebäudebestand auf dem jeweiligen Flurstück.
Die Gebühren für die Gebäudeaufnahme sind abhängig von den Baukosten.

Vermessung langgestreckter Anlagen

Liegenschaftsvermessung_Neue Grenzen an langgestreckten Anlagen

Dies sind Vermessungen anlässlich des erfolgten Neu- oder Ausbaus, der Verlegung, Verbreiterung oder Verschmälerung von Straßen, Wegen, Bahnen, Gewässern oder Dämmen. Damit es sich um eine langgestreckte Anlage handelt, muss der veränderte Bereich eine Achslänge von mehr als 100 m umfassen. Aus der senkrechten Projektion des ersten und des letzten Grenzpunkts auf die Achse des zu vermessenden Teils der Anlage ergibt sich die Achslänge (siehe Skizze). Besteht eine zu vermessende Anlage aus mehreren Teilen an denen neue Grenzen festzulegen sind, so werden die Achslängen der Teilbereiche aufsummiert.

Für lang gestreckte Anlagen gibt es einen gesonderten Gebührenansatz.

Neue Grenzen an langgestreckten Anlagen dürfen vom Vermessungs- und Flurneuordnungsamt vermessen werden.

Liegenschaftskataster

Als untere Vermessungsbehörde ist das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt für die Führung des Liegenschaftskatasters im Landkreis Tuttlingen zuständig. Im Liegenschaftskataster des Amtsbezirks sind rund 176.000 Flurstücke und ca. 80.000 Gebäude nachgewiesen. Es ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke nach § 2 Abs.2 der Grundbuchordnung.

Auf der Grundlage von Vermessungen (Katastervermessungen) weist das Liegenschaftskataster die Einteilung des Grund und Bodens (Flurstücke) landesweit nach. Die in ihm enthaltenen Informationen zum Flurstück (zum Beispiel: Lage, Größe, Nutzungsart, Angaben über Gebäude usw.) sind die Basis für die Sicherung des Grundeigentums, den Grundstücksverkehr und die Besteuerung. Das Liegenschaftskataster beinhaltet also die räumliche Zuordnung von Sachverhalten zu Grund und Boden.

Das Liegenschaftskataster besteht aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) und den Liegenschaftskatasterakten.

Es ist die Grundlage für raumbezogene Informationssysteme. Durch die Vernetzung von Geodaten mit Sachdaten (Geoinformationen) werden Entscheidungsprozesse in Rechtspflege, Verwaltung und Wirtschaft unterstützt.

Aufgabenschwerpunkte sind die Qualitätssicherung und die Fortführung des Liegenschaftskatasters. 

Liegenschaften unterliegen Veränderungen. So beispielsweise durch einen gewollten neuen Flurstückszuschnitt, Eigentumswechsel, Bautätigkeit, sich ändernde rechtliche oder tatsächliche Verhältnisse. Mit der Liegenschaftsvermessung wird zum einen Neues erfasst und im Liegenschaftskataster dokumentiert, zum anderen wird bereits Erfasstes mit der Örtlichkeit abgeglichen.
Liegenschaftsvermessungen sind hoheitliche Vermessungsaufgaben. Rechtsgrundlage ist das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg.

Bodenordnung

Aufgaben und Ziele der Bodenordnung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten.

Die Bodenordnung als Realisierung der Bauleitplanung setzt die Bereitstellung von Grund und Boden voraus. Die Zuständigkeit obliegt der Eigenverantwortung einer jeden Gemeinde selbst.

Die Bodenordnungsverfahren werden in solche des allgemeinen und des besonderen Städtebaurechts eingeteilt. Die gesetzliche Umlegung (auch als klassische Umlegung bekannt) und die vereinfachte Umlegung zählen zum allgemeinen Städtebaurecht nach §§ 45-84 BauGB. Sanierungsumlegungen und Städtebauliche Verträge werden zum besonderen Städtebaurecht gezählt.

Verfahrensarten:

        »  Gesetzliche Umlegung nach dem BauGB

               » Neuerschließung von Baugebieten

               »  vereinbarte Umlegung

               »  Sanierungsumlegungen

               »  Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen

        »  vereinfachte Umlegung (Grenzregelungen)

Ingenieurvermessung

Dies sind Vermessungsarbeiten, die im Zusammenhang mit der Planung, dem Bau und der Überwachung von Bauwerken und technischen Objekten gebraucht werden.

Die Arbeiten lassen sich in die drei nachfolgenden Bereiche untergliedern.

Entwurfsvermessung für die Planung

Bevor mit dem Bau begonnen wird, sind örtliche Voraussetzungen zu erfassen und rechtliche Vorgaben zu erheben. Das zu überplanende Gelände wird vor Ort aufgemessen und entsprechend den Bedürfnissen der Planenden ausgearbeitet. Soll zum Beispiel ein Lageplan erstellt werden, so werden Daten unter anderem aus dem Liegenschaftskataster, dem Bebauungsplan und dem Grundbuch erhoben. Vor Ort wird die Geländehöhe übertragen und das zu überplanende Grundstück dreidimensional erfasst. Aus den gewonnenen Daten werden Geländeschnitte erstellt, welche der Architekt für die Planung benötigt.

Andere Ansprüche stellt der Straßenbau. Hier sind Längs- und Querprofile gefragt. Für Planungen in großem, flächigen Ausmaß wird ein digitales Geländemodell verwendet.

Absteckung und Aufmaß

Sind die Planungen abgeschlossen und ist die eventuell nötige Planungsgemehmigung erteilt, so kann mit dem Bau begonnen werden.

Damit das Vorhaben sowohl in der Lage als auch in der Höhe der Planung entspricht, ist es in die Örtlichkeit mit der erforderlichen Genauigkeit abzustecken. Bei größeren Vorhaben sind ständig Daten aus der Planung in die Örtlichkeit zu übertragen. Auch ist zu überwachen, ob die Planungen wie gewollt realisiert werden. Hierzu sind Baufortschritte aufzumessen und zu dokumentieren.

Eine unserer aktuellen Aufgaben ist die Überwachung der Deponie in Talheim. Hier messen wir regelmäßig das Gelände auf, berechnen die Volumenzunahme und stellen sie dreidimensional dar.

Ein weiterer Bereich ist die Deformationsvermessung. Hierbei werden mit höchster Genauigkeit Veränderungen an bestehenden Bauwerken aufgemessen. Durch Wiederholungsmessungen in bestimmten Zeitintervallen erhält man einen Eindruck von der Stabilität. Ein Beispiel hierfür ist der schiefer werdende (sich deformierende) Kirchturm von Schura.

Berechnungen, Ergebnisse

Daten können vielfältig ausgewertet werden. Wir verfügen über moderne Messtechniken, Berechnungsprogramme und anschauliche Auswertemöglichkeiten. Die Daten erhalten Sie auf Papier oder in gängigen Dateiformaten.

Dienstleistungen

Flurneuordnung

Die Flurneuordnung zielt im Wesentlichen darauf ab, Agrarstrukturen zu verbessern, Bedingungen für Land- und Forstwirtschaft zu optimieren, die natürlichen Lebensgrundlagen und Ressourcen zu schützen und zu entwickeln, einen ökologischen Mehrwert zu schaffen, kommunale und regionale Impulse zu geben und überregionale Infrastrukturmaßnahmen sozialverträglich umzusetzen. Deshalb sind die Zusammenlegung und zweckmäßige Gestaltung des zersplitterten und teilweise unwirtschaftlich geformten Grundbesitzes, der Ausbau eines neuen Wege- und Gewässernetzes, sowie der Erhalt und die Sicherung von ökologisch wertvollen Landschaftselementen wichtige Ziele einer jeden Flurneuordnung.

Gemeinsame Dienststelle der Landkreise Tuttlingen und Konstanz

Über die nachfolgenden Links können Sie die aktuellen Flurneuordnungsverfahren in den Landkreisen Tuttlingen und Konstanz aufrufen:

Landkreis Tuttlingen https://fno-verfahren.lgl-bw.de/FISInternet/#Tuttlingen  
Landkreis Konstanz https://fno-verfahren.lgl-bw.de/FISInternet/#Konstanz 

Weiterführende Informationen finden Sie beim:

Dienstleistungen

Service und Auskunft

Servicestelle des Vermessungsamts

Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen

Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

Jeder, der ein berechtigtes Interesse an den Geodaten darlegt, kann Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge aus den Datenbeständen erhalten.

Diese Daten aus dem Liegenschaftskataster können analog oder digital zur Verfügung gestellt werden. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten persönlich, telefonisch, per Email oder Telefax möglich.

Vorsicht vor überhöhten Kosten!

Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.

Verschiedene Dienstleister bieten im Internet Liegenschaftskarten, Liegenschaftsbücher, Katasterkarten, Flurkarten oder ähnliches an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Dienstleister in Ihrem Namen mit der kostenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragen, befreit Sie das nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg. Der Service der privaten Anbieter kann für Sie zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen.

Beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) oder beim Vermessungsamt des Landkreises Tuttlingen erhalten Sie direkt gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne oder ganz allgemein als Planungsgrundlage. Die Beauftragung eines privaten Anbieters ist nicht notwendig.

Folgende Serviceleistungen bieten wir an:

Abgabe von analogen oder digitalen Daten

• Pläne in den Maßstäben 1:500 bis 1:5000 auch als PDF
• Digitale Daten aus ALKIS im Datenformat dxf oder dwg 

Auskunft über Grenzmaße und Flurstücksflächen

• Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster
• Persönliche Beratung

Topographische Karten und Wanderkarten können beim Landesamt für Geoinformatik und Landentwicklung bestellt werden

• Wander- und Freizeitkarten
• Radkarten
• Topographische Karten

Die verschiedenen Kartenwerke finden Sie unter https://www.lgl-bw.de/LGL-Shop/

Ausbildung, Studium und Praktikum im Bereich Vermessung

Frau Weinmann

Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Ausbildungsleitung Vermessung, GIS und Flurneuordnung

Ulrichstraße 7
78532 Tuttlingen

Der Beruf des Vermessungstechnikers garantiert einen abwechslungsreichen Berufsalltag. Dieser spielt sich nicht nur im Büro ab, sondern auch in der freien Natur, wenn zum Beispiel neue Straßen oder Gebäude „vermessen“ werden. Für diesen Beruf braucht man vielseitige und technisch interessierte junge Menschen, die gerne im Team arbeiten.

Wir bilden aus im Bereich:

Beamtenlaufbahn

Informationen zur Beamtenausbildung vermessungstechnischer Dienst finden Sie direkt unter https://www.lgl-bw.de/unsere-themen/Ausbildung/Beamtenausbildung-vermessungstechnischer-Diens/ 

Praktikumsplätze

Das Vermessungsamt bietet auch Praktikumsplätze für BORS oder BOGY an. Gerne bieten wir auch 1-tägige Berufsschnuppertage oder ein freiwilliges Praktikum zwischen 2 und 5 Tagen an. Bewirb Dich beim Landratsamt für ein Praktikum als Vermessungstechniker und lerne das breite Umfeld des Vermessungswesens kennen.

Geoinformationssystem (GIS)

Die Erfassung, Bearbeitung, Organisation, Analyse, Bereitstellung und Präsentation geographischer Daten sind die Aufgabenschwerpunkte der Stabsstelle GIS.

Das Geoinformationssystem stellt neben den Geobasisdaten (ALKIS-Karte, Amtliche Topographische Karten und Luftbilder) Fachdaten wie zum Beispiel Ver- und Entsorgungsleitungen, Natur und Umwelt, Bauleitplanungen und weitere Daten als Auskunftsportal zu Verfügung.

Das Geoinformationssystem und die Geodateninfrastruktur sind ein unverzichtbares Werkzeug und Netzwerk, um effektive Prozessabläufe bei einer Verwaltung oder unterschiedlichen Verwaltungsstellen zu unterstützen und um auf der Grundlage von umfangreichen Geodaten nachhaltige politische Entscheidungen zu treffen.

Städte, Gemeinden, Verwaltungsverbände, Behörden sowie die Verwaltung des Landratsamtes greifen täglich zur Bewältigung ihrer Aufgaben auf diese Daten zu. Durch die Darstellung vieler Themen im gleichen System entstehen Synergien und Chancen im Entscheidungsprozess und eröffnen hervorragende Möglichkeiten für eine interkommunale Kooperation.

Dienstleistung für Städte, Gemeinden und Verwaltungsverbänden

Den Städten, Gemeinden und Verwaltungsverbänden werden folgende Dienstleistungen angeboten:

  • Bereitstellung und Präsentation der Geobasisdaten über eine Webanwendung
  • Bereitstellung von Ver- und Entsorgungsleitungen (Kanal, Wasser, Gas, etc.)
  • Indirekteinleiterkataster
  • Darstellung von Kabel- und Datenleitung
  • Digitalisierung und Bereitstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen
  • Erstellung von Bodenrichtwertkarten und Kaufpreissammlungen
  • Erstellung Baulückenkataster
  • Erstellung Jagdkataster und Durchführung der Jagdgenossenversammlung
  • Friedhofskataster zur Verwaltung von Gräbern
  • Straßenbeleuchtungskataster
  • Baumkataster, Grünflächenkataster und Bepflanzungskataster
  • Räum- / Streukataster und Straßenzustandskataster
  • Berechnung der gesplitteten Abwassergebühr
  • Analysen (z.B. bei der Ermittlung von Konzentrationszonen der Windkraft oder bei der Bestandsanalyse der Thematik Breitbandverbindung)
  • Beratung und Projektmanagement bei Eigenentwicklung

Aufgaben im Landratsamt

Folgende Daten werden für die Ämter und deren spezifische Projekte aktualisiert, aufbereitet, administriert und zur Verfügung gestellt:

  • Basisdaten (Daten des automatisierten Liegenschaftskatasters Informationssystem, topographische Karten in verschiedenen Maßstäben, Luftbilder etc.)
  • Landkreiseigene und kommunale Grundstücke
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Jagdkataster
  • Raumordnungsdaten (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan)
  • Daten über Natur und Umwelt (Altlasten, Biotope, Natura 2000, Naturdenkmale, Schutzgebiete etc.)
  • Daten über Wasser und Boden
    (Bodenrichtwerte, Gewässereinzugsgebiete, Erdbohrungen, Geologie, Grundwasser, Kläranlagen, Regenrückhaltebecken, Regenüberlaufbecken, Gewässer, Überschwemmungsgebiete, Wasserschutzgebiete etc.)
  • Kanaldaten
  • Fachdaten des jeweiligen Amtes
    z.B. Vermessungsnetz, Waldschutzgebiete, Waldbiotope, Gebäudepläne, Raummanagement, Lagepläne der kreiseigenen Deponien, Buslinienpläne etc.

Arbeitsschwerpunkte der GIS-Stabsstelle für das Landratsamt:

  • Die Aufbereitung, Pflege und Aktualisierung der Daten für die laufenden und neuen Projekte im Landratsamt
  • Unterstützungsarbeiten bei den Ämtern, Datenerfassung und Datenprüfung
  • Die Programmierung neuer Fachanwendungen
  • Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter