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INFORMATIONEN

Nach der Abmeldung können Sie Ihr Fahrzeug insofern ohne Bedenken weiterverkaufen. Der nachfolgende Fahrzeughalter muss dadurch das Fahrzeug erneut anmelden, um es nutzen zu können.
Wir beschäftigen uns regelmäßig mit Fahrzeugen, die verkauft wurden und deren Käufer ihrer Verpflichtung zur Umschreibung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen. Es kommt zudem häufig vor, dass der Käufer namentlich gar nicht bekannt ist bzw. dessen Personalien auf dem Kaufvertrag, wenn überhaupt einer besteht, falsch sind. Wir möchten Ihnen daher gerne erläutern, wie sich diese Unannehmlichkeiten für Sie vermeiden lassen. Ohne Abmeldung ist ihr Fahrzeug weiterhin Steuer- und Versicherunfgspflichtig.

Damit der Verkauf ordnungsgemäß vonstatten gehen kann, sollten folgende Schritte befolgt werden:

Am einfachsten ist die vorherige Abmeldung des Fahrzeuges. So wird’s gemacht:

1. Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
2. Entstempelung der Kennzeichenschilder.

Übrigens: Sie können Ihr Fahrzeug bei jeder Zulassungsbehörde in ganz Deutschland abmelden!

Notwendige Unterlagen

  • Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder.

Kosten

Abmeldung:
Mind. 6,90 €+ 2,60 € bei Reservierung des Kennzeichens+ je nach Aufwand weitere Gebühren
Anmeldung:
Mind. 19,90 €+ je nach Aufwand weitere Gebühren + evtl. Gebühren für die Erstellung von Nummernschildern (bei den Schilderherstellern zu bezahlen).

Weiterführende Informationen

Alternative Möglichkeit:

  • Bitte teilen Sie uns den Verkauf mit einer Veräußerungsanzeige mit. So ist es uns möglich nachzuvollziehen, was mit dem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug geschehen ist. In einer Veräußerungsanzeige muss der Name und die vollständige Anschrift des Käufers enthalten sein, also wenn möglich eine Kopie des Kaufvertrages.
  • Die Personalien des Käufers müssen von Ihnen eindeutig nachgewiesen werden, d.h. die Ausweispapiere des neuen Fahrzeughalters müssen gültig sein, und einer Überprüfung unsererseits standhalten können.
  • Zusätzlich muss die Übergabe des Eigentums an den neuen Fahrzeughalter vollzogen sein. Dafür muss der Käufer den Empfang von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil II und Zulassungsbescheinigung Teil I) bestätigen.

So wird uns ermöglicht, zumindest die zuständige Zollbehörde, vom Verkauf zu unterrichten.