Aufsicht über Alten- und Pflegeheime
Im Landkreis Tuttlingen gibt es derzeit 16 Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Die Heime unterliegen der staatlichen Aufsicht, die vom Landratsamt Tuttlingen als untere Heimaufsichtsbehörde ausgeübt wird. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Heimaufsichtsbehörde ist das WTPG, sowie die Landespersonalverordnung (LPersVO), die Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) und die Landesheimmitwirkungsverordnung (LHeimMitVO).
Die Heimaufsichtsbehörde hat den gesetzlichen Auftrag, die Einrichtungen unangekündigt zu überprüfen. Auch können sich Heimbewohner oder deren Angehörige bei Missständen in der Einrichtung jederzeit an die Heimaufsichtsbehörde wenden.
Auch zum Aufgabenbereich der Heimaufsichtsbehörde gehört die
- Beratung der künftigen Heimträger bei Neugründungen
- Beratung der Heimträger beim Betrieb der Einrichtung
- Information und Beratung der Heimbewohner, Angehörigen, Betreuer, Heimbeiräte und Heimfürsprecher