Staatsangehörigkeit - Einbürgerungen
Die Staatsangehörigkeitsbehörde bearbeitet Einbürgerungsanträge und Anträge auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen.
Von den Voraussetzungen für die Einbürgerung gibt es allerdings eine Vielzahl von Ausnahmen. Nähere Informationen hierzu erteilen wir Ihnen auf Anfrage.´
Wir empfehlen den Einbürgerungsantrag persönlich bei der Einbürgerungsbehörde abzugeben. Wir bitten alle erforderlichen Unterlagen im Original vorzulegen. Sie erhalten die Originale nach erfolgter Kopie zurück. Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer der Urschrift zusätzlich eine deutsche Übersetzung benötigt.
Wir empfehlen den Einbürgerungsantrag persönlich bei der Einbürgerungsbehörde abzugeben. Wir bitten alle erforderlichen Unterlagen im Original vorzulegen. Sie erhalten die Originale nach erfolgter Kopie zurück. Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer der Urschrift zusätzlich eine deutsche Übersetzung benötigt.
- Lichtbild
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde bzw. Auszug aus dem Familienbuch
- ggf. Scheidungsurteil
- gültiger Reisepass/Reiseausweis/Ersatzausweis
- gültige Aufenthaltsgenehmigung
- Arbeitsvertrag/Arbeitsbescheinigung
- aktuelle Einkommensnachweise (Lohnabrechnung od. ggf. Gewinn- und Verlustrechnung bei Selbständigkeit)
- Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse
- Schulbescheinigung von insgesamt 4 Jahren Schulbesuch oder Schulabschluss (falls vorhanden)
Staatsangehörigkeitsausweis
Zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit kann ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt werden. Anträge und weitere Informationen erhalten Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde. Die Gebühr beträgt 25,00 Euro.
Kosten
Die Gebühr beträgt pro Person 255,00 € sowie 51,00 € für minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte, die miteingebürgert werden.
Formulare
- Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz -Antrag-
- Einbürgerung von ausländischen Personen -Merkblatt-
- Einbürgerung: Bekenntnis- und Loyalitätserklärung
- Einbürgerung: Verfassungstreue und Absage an alle Formen des Extremismus
- Staatsangehörigkeitsausweis / Ausweis über die Rechtsstellung als Deutsche/r