Staatsangehörigkeit - Einbürgerungen
Ab 01.11.2022 ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländer- sowie in der Staatsangehörigkeitsbehörde des Landratsamtes Tuttlingen nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Um einen Termin zu vereinbaren, können Sie eine E-Mail an ordnungsamt@landkreis-tuttlingen.de schreiben oder sich telefonisch unter 07461/926-5200 melden.
Wir möchten Sie bitten, alle Angelegenheiten, die nicht persönlich geklärt werden müssen, weiterhin per E-Mail oder Telefon zu klären und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde bearbeitet Einbürgerungsanträge und Anträge auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen.
Wir empfehlen den Einbürgerungsantrag persönlich bei der Einbürgerungsbehörde abzugeben. Wir bitten alle erforderlichen Unterlagen im Original vorzulegen. Sie erhalten die Originale nach erfolgter Kopie zurück. Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer der Urschrift zusätzlich eine deutsche Übersetzung benötigt.
- Lichtbild
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde bzw. Auszug aus dem Familienbuch
- ggf. Scheidungsurteil
- gültiger Reisepass/Reiseausweis/Ersatzausweis
- gültige Aufenthaltsgenehmigung
- Arbeitsvertrag/Arbeitsbescheinigung
- aktuelle Einkommensnachweise (Lohnabrechnung od. ggf. Gewinn- und Verlustrechnung bei Selbständigkeit)
- Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse
- Schulbescheinigung von insgesamt 4 Jahren Schulbesuch oder Schulabschluss (falls vorhanden)
Staatsangehörigkeitsausweis
Zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit kann ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt werden. Anträge und weitere Informationen erhalten Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde. Die Gebühr beträgt 25,00 Euro.
Kosten
Formulare
- Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz -Antrag-
- Einbürgerung von ausländischen Personen -Merkblatt-
- Einbürgerung: Bekenntnis- und Loyalitätserklärung
- Einbürgerung: Verfassungstreue und Absage an alle Formen des Extremismus
- Staatsangehörigkeitsausweis / Ausweis über die Rechtsstellung als Deutsche/r