Aufgaben der Ausländerbehörde
Ab 01.11.2022 ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländer- sowie in der Staatsangehörigkeitsbehörde des Landratsamtes Tuttlingen nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Um einen Termin zu vereinbaren, können Sie eine E-Mail an ordnungsamt@landkreis-tuttlingen.de schreiben oder sich telefonisch unter 07461/926-5200 melden.
Wir möchten Sie bitten, alle Angelegenheiten, die nicht persönlich geklärt werden müssen, weiterhin per E-Mail oder Telefon zu klären und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Wir, die Mitarbeiter der Ausländerbehörde, sind für die Ausländer im Landkreis Tuttlingen (ohne die Stadt Tuttlingen) Ansprechpartner für alle ausländerrechtliche Fragen.
Wir erteilen und verlängern Aufenthaltserlaubnisse für unterschiedliche Zwecke (z.B. Familiennachzug, Erwerbstätigkeit, Studium, Aufenthalte aus humanitären Gründen etc.).
Wir stellen Verpflichtungserklärungen für Besucher aus visumspflichtigen Staaten aus.
Im Bereich Asylwesen erteilen und verlängern wir Aufenthaltsgestattungen und Duldungen. Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen werden Reiseausweise ausgestellt.
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt und hat daher eine Bearbeitungszeit von mehreren Wochen.
Wir schreiben alle betroffenen Ausländer vor Ablauf der Gültigkeit ihres bisherigen Aufenthaltstitels oder Passes persönlich an und weisen dabei auf die für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen hin. Sobald die Unterlagen geprüft sind, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, damit Sie persönlich vorsprechen können, um Ihre Fingerabdrücke sowie Ihre Unterschrift abzugeben. Auch bei der Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels ist eine persönliche Vorsprache notwendig.
Für eine zügige Sachbearbeitung vereinbaren Sie für eine Vorsprache mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter/In einen Termin. Nutzen Sie hierfür die E-Mail-Adresse ordnungsamt @landkreis-tuttlingen.de oder die Telefonnummer +49 7461 9265250. Die Zuständigkeit eines Sachbearbeiters/ einer Sachbearbeiterin richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.
Formulare für die Beantragung von Aufenthaltserlaubnisse
Gebühren und vorzulegende Unterlagen
Die einzelnen Gebühren und die erforderlichen Unterlagen und Dokumente hängen vom Zweck und der Dauer des Aufenthalts ab und können beim Sachbearbeiter erfragt werden.
Voraussetzungen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung
Um von einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) ein Visum für eine Besuchsreise zu erhalten, benötigen die Staatsangehörigen von zahlreichen Ländern eine Verpflichtungserklärung. Darin verpflichtet sich eine im Bundesgebiet lebende Person, die Kosten des Lebensunterhaltes des Gastes während dessen Aufenthalt in Deutschland zu tragen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten für Ernährung, Wohnung, Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit.
Soweit die eingeladene Person nicht selbst über eine Krankenversicherung verfügt, welche auch Behandlungskosten in Deutschland übernimmt, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer speziellen Reisekrankenversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen.
Vorzulegende Unterlagen
- Antragsformular
- Ausweis / Reisepass des Einladers
- Reisepassnummer des Besuchers
- Einkommensnachweise des Verpflichtungsgebers (Verdienstabrechnungen der letzten sechs Monate, Rentenbescheid, Gewinn- und Verlustrechnungen, sowie Steuerbescheide von Selbständigen)
- ggf. Einkommensnachweise des Ehepartners / der Kinder
Gebühren
Die Gebühr für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung beträgt 29,00 Euro.