Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde ist vorübergehend mittwochs geschlossen.
An den restlichen Wochentagen sind wir zu den üblichen Öffnungszeiten des Landratsamtes für Sie erreichbar.
Die Ausländerbehörde ist für die Ausländer im Landkreis Tuttlingen (ohne die Stadt Tuttlingen) Ansprechpartner für alle ausländerrechtliche Fragen. Sie erteilt und verlängert Aufenthaltserlaubnisse für unterschiedliche Zwecke (z.B. Familiennachzug, Erwerbstätigkeit, Studium, Aufenthalte aus humanitären Gründen etc.) und stellt Verpflichtungserklärungen für Besucher aus visumspflichtigen Staaten aus.
Im Bereich Asylwesen erteilt und verlängert sie Aufenthaltsgestattungen und Duldungen. Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen werden Reiseausweise ausgestellt.
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt und hat daher eine Bearbeitungszeit von mehreren Wochen.
Es werden alle betroffenen Ausländer vor Ablauf der Gültigkeit ihres bisherigen Aufenthaltstitels oder Passes persönlich angeschrieben und auf die für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen hingewiesen. Sobald die Unterlagen geprüft sind, wird sich die Behörde mit den Betroffenen in Verbindung setzen, damit sie persönlich vorsprechen können, um ihre Fingerabdrücke sowie ihre Unterschrift abzugeben. Auch bei der Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels ist eine persönliche Vorsprache notwendig.
Die Zuständigkeit eines Sachbearbeiters/ einer Sachbearbeiterin richtet sich nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens.
Gebühren und vorzulegende Unterlagen
Die einzelnen Gebühren und die erforderlichen Unterlagen und Dokumente hängen vom Zweck und der Dauer des Aufenthalts ab und können beim Sachbearbeiter erfragt werden.
Wichtiger Hinweis
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung dürfen ab 1. Mai 2025 Reiseausweise und elektronische Aufenthaltstitel nur noch mit digital erstellten Lichtbildern beantragt werden. Klassische Passfotos auf Papier werden dann nicht mehr akzeptiert und können nicht mehr verarbeitet werden. Hintergrund dieser Änderung ist, manipulierte Lichtbilder zu verhindern. Es bestehen folgende Möglichkeiten:
Lichtbilder von privaten Foto-Dienstleistern
Ab 1. Mai 2025 dürfen Lichtbilder nur noch von zertifizierten Foto-Dienstleistern erstellt werden. Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Passfotos aus Foto-Apps sind nicht mehr erlaubt. Die Lichtbilder werden verschlüsselt über das E-Passfoto-System an die Behörden übermittelt. Ein QR-Code ermöglicht die direkte und sichere Weiterleitung. Fotos auf Papier sind dann nicht mehr zulässig. Unter folgendem Link können Nutzer und Nutzerinnen deutschlandweit nach Fotografen und Fotografinnen in ihrer Nähe suchen: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Lichtbilder vor Ort in der Ausländerbehörde
In der Ausländerbehörde des Landratsamtes Tuttlingen werden Lichtbild-Erfassungssysteme der Bundesdruckerei aufgestellt. Darüber ist es Ihnen möglich, Lichtbilder direkt vor Ort zu machen. Die Lichtbilder werden nur digital erstellt, ein Ausdruck der Bilder zur weiteren Verwendung ist nicht möglich. Die Aufnahme der Lichtbilder ist gebührenpflichtig (6,00 Euro).
Achtung: Derzeit ist ungewiss, ob die Aufnahmegeräte der Bundesdruckerei bereits ab 1. Mai 2025 in Betrieb gehen können. Die Bundesdruckerei hat diesbezüglich bereits Verzögerungen bei der Auslieferung angekündigt. Sobald die Installation der entsprechenden Geräte erfolgt und die Lichtbild-Erstellung in der Ausländerbehörde möglich ist, wird erneut informiert.
Voraussetzungen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung
Um von einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) ein Visum für eine Besuchsreise zu erhalten, benötigen die Staatsangehörigen von zahlreichen Ländern eine Verpflichtungserklärung. Darin verpflichtet sich eine im Bundesgebiet lebende Person, die Kosten des Lebensunterhaltes des Gastes während dessen Aufenthalt in Deutschland zu tragen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten für Ernährung, Wohnung, Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit.
Soweit die eingeladene Person nicht selbst über eine Krankenversicherung verfügt, welche auch Behandlungskosten in Deutschland übernimmt, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer speziellen Reisekrankenversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen.
Vorzulegende Unterlagen
- Antragsformular
- Ausweis / Reisepass des Einladers
- Reisepassnummer des Besuchers
- Einkommensnachweise des Verpflichtungsgebers (Verdienstabrechnungen der letzten sechs Monate, Rentenbescheid, Gewinn- und Verlustrechnungen, sowie Steuerbescheide von Selbständigen)
- ggf. Einkommensnachweise des Ehepartners / der Kinder
Gebühren
Die Gebühr für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung beträgt 29,00 Euro.
Formulare für die Beantragung von Aufenthaltserlaubnisse
- Antrag zur Verpflichtungserklärung
- Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung mit Ehepartner
- Arbeitsbescheinigung zur Verpflichtungserklärung
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
Kontakt
Wenn Sie allgemeine Fragen zum Aufenthaltsrecht haben, dürfen Sie uns gerne eine Mail an auslaenderamt@landkreis-tuttlingen.de senden. Haben Sie bitte etwas Geduld. Sie erhalten auf jeden Fall eine Rückmeldung.
Für eine persönliche Vorsprache benötigen Sie einen Termin, den Sie vorab per Mail ebenfalls über auslaenderamt@landkreis-tuttlingen.de vereinbaren können.
Wichtige Hinweise
Bearbeitung der Beschleunigten Fachkräfteverfahren über die Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF)
Seit dem 01.04.2025 bietet die „Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften“ (LZF) in Baden-Württemberg die Bearbeitung von Beschleunigten Fachkräfteverfahren an. Dabei handelt es sich um eine zentrale, spezialisierte und digitale Anlaufstelle für Unternehmen, die Fachkräfte aus dem Ausland beschäftigen wollen. Mit der zentralen und landesweiten Zuständigkeit nutzt die LZF Synergieeffekte und bietet eine kundenorientierte Beratung aus einer Hand. Verfahren für Fachkräfte, die einen Gesundheits- oder Pflegeberuf ausüben sollen, werden beim Regierungspräsidium Stuttgart bearbeitet; alle außerhalb dieser Berufsgruppen beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Nähere Informationen sowie die entsprechenden Online-Anträge finden Sie auf der Homepage der LZF unter: www.lzf-bw.de
Sollten Sie das Beschleunigte Fachkräfteverfahren mit uns als zuständige untere Ausländerbehörde abwickeln wollen, stehen wir Ihnen trotz dessen gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Aktuelle Informationen für ukrainische Staatsbürger
Hinweisblatt - Wechsel in die Erwerbsmigration
Wenn Sie als Ukrainer eine Erstregistrierung und Prüfung des vorübergehenden Schutzes nach § 24 AufenthG in unserem Zuständigkeitsbereich wünschen, vereinbaren Sie bitte ebenfalls vorab einen Termin per Mail unter auslaenderamt@landkreis-tuttlingen.de.
Ukraine Aufenthaltserlaubnis bis 04.03.2026 verlängert.
Aufenthaltserlaubnisse ukrainischer Staatsangehöriger gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG, die am 1. Februar 2025 gültig sind, gelten einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2026 ohne Verlängerung im Einzelfall fort. Gesonderter Antragstellungen oder Vorsprachen zur Verlängerung der von der Verordnung umfassten Aufenthaltstitel bedarf es nicht.
Ansprechpartner
Allgemeines Ausländerrecht
Asyl/humanitäre Titel
Dienstleistungen
- Arbeitsgenehmigung für ausländische Studierende beantragen, Onlineantrag
- Aufenthaltserlaubnis für Au-pair-Beschäftigte (Nicht-EU/EWR) beantragen, Onlineantrag
- Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen, Onlineantrag
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung beantragen, Onlineantrag
- Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen, Onlineantrag
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen, Onlineantrag
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern, Onlineantrag
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen, Onlineantrag
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern, Onlineantrag
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen, Onlineantrag
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen, Onlineantrag
- Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen, Onlineantrag
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen, Onlineantrag
- Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen, Onlineantrag
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen, Onlineantrag
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen, Onlineantrag
- Niederlassungserlaubnis beantragen, Onlineantrag
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen, Onlineantrag
- Passersatz für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten (Reiseausweis für Ausländer) beantragen, Onlineantrag
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