Kommunalamt
Das Aufgabengebiet des Kommunalamts umfasst
- Rechtsaufsicht über 34 der 35 kreisangehörigen Gemeinden, 8 Zweckverbände, 3 Gemeindeverwaltungsverbände und 2 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaften (Kommunalaufsicht). Für die große Kreisstadt Tuttlingen ist das Regierungspräsidium Freiburg zuständige Rechtsaufsichtsbehörde.
- Widerspruchsbehörde: Prüfung und Entscheidung bei Widersprüchen gegen Bescheide der Gemeinden in Selbstverwaltungsangelegenheiten, wenn diese nicht selbst Abhilfe schaffen kann.
- Beratung der Gemeinden in kommunalrechtlichen Angelegenheiten.
- Prüfung von gemeindlichen Förderanträgen für Investitionen: Förderanträge, die von den Gemeinden gestellt werden, werden in gemeindewirtschaftlicher Sicht überprüft und an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
- Überörtliche Prüfung: Kontrolle, ob gesetzmäßiges Handeln der Gemeinden bis 4.000 Einwohner insbesondere im Bereich der Finanzen, Bauausgaben und Kassen vorliegt. Bei Gemeinden über 4.000 Einwohnern ist die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) zuständig.
- Prüfung von gemeindlichen Satzungen, Verträgen und Beschlüssen: Soweit gesetzlich vorgeschrieben, ist die Gesetzmäßigkeit zu bestätigen oder eine Genehmigung zu erteilen. Gemeindliche Satzungen sind der Rechtsaufsicht anzuzeigen.
- Wahlen: Die Parlamentswahlen (Europa-, Bundestags-, Landtagswahl) und Volksabstimmungen sowie die Wahl der Kreisräte werden auf Kreisebene vom Kommunalamt organisiert. Für die Kommunalwahlen (Wahl der Gemeinderäte und Ortschaftsräte, Bürgermeisterwahlen) ist das Kommunalamt Wahlprüfungsbehörde.
- Wahrnehmung der Aufgaben der obersten Dienstbehörde der Bürgermeister: Der Bürgermeister hat keinen direkten Dienstvorgesetzten. Einige Aufgaben der obersten Dienstbehörde nimmt die Rechtsaufsicht wahr, insbesondere bei disziplinarrechtlichen Maßnahmen.
- Mitwirkung bei der Verleihung von Orden und Ehrenzeichen.