Kommunalamt
Das Kommunalamt berät die kreisangehörigen Gemeinden in Fragen des Gemeinderechts. Im Rahmen der Kommunalaufsicht überwacht das Kommunalamt die Haushaltsplanung und beurteilt Zuschussanträge für Investitionsmaßnahmen der Gemeinden.
Es ist zuständig für die Vorbereitung und Durchführung von Parlamentswahlen auf Kreisebene.
Kommunal- und Finanzaufsicht über
- 34 kreisangehörige Städte und Gemeinden
- 8 Zweckverbände
- 3 Gemeindeverwaltungsverbände
- 2 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaften
Mitwirkung bei staatlichen Zuschüssen und Beihilfen
- Ausgleichstock
- Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
- Förderrichtlinien Wasserwirtschaft
- Schulbauförderung
- Sportstättenförderung
- Städtebauförderung
Wahlen
- Europawahlen
- Bundestagswahlen
- Landtagswahlen
- Kommunalwahlen
- Volksabstimmungen