Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt nimmt die im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) genannten Aufgaben wahr. Dazu gehören insbesondere:
- Infektionsschutz, Belehrung Lebensmittelhygiene
- Infektionskrankheiten
- Masernschutz
- Umwelthygiene, Trink- und Badewasserhygiene und die hygienische Überwachung bestimmter Einrichtungen wie Krankenhäuser und Gemeinschaftseinrichtungen
- Jugendzahnärztlicher Dienst
- Schulärztlicher Dienst / Einschulungsuntersuchungen
- Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung
- Gesundheitsförderung und Prävention
- Schwangerschaftskonflikt-Beratung, HIV/AIDS -Beratung
- Mitwirkung bei der Heimaufsicht und der Lebensmittelhygiene
- amtsärztliche Untersuchungen und Stellungnahmen im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen