Bei Kindeswohlgefährdung
Von einer drohenden oder bestehenden Kindeswohlgefährdung wird gesprochen, wenn sich Sorgeberechtigte oder Dritte nicht ausreichend um einen gesunde psychische oder körperliche Entwicklung eines Kindes kümmern oder nicht dazu in der Lage sind.
Bei der Feststellung einer Kindeswohlgefährdung spielen viele Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel die Lebensumstände und das Alter des Kindes, das soziale Umfeld und auch schützende Ressourcen von Kindern und Jugendlichen.
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.
Beratung für Fachkräfte durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (ieF)
Fachkräfte aus pädagogischen, sozialen und medizinischen Arbeitsfeldern, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten haben einen Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
Wer sind wir?
Hintergrund-Fachkräfte aus pädagogischen, sozialen und medizinischen Arbeitsfeldern, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, können mit dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung konfrontiert werden. Zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung besteht
ein Rechtsanspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Zuständig dafür ist das jeweilige örtliche Jugendamt. Dieses muss qualifiziertes Personal zur Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bereitstellen.
Was sind »insoweit erfahrene Fachkräfte«?
lnsoweit erfahrene Fachkräfte« sind Personen, die eine pädagogische Ausbildung haben und speziell in Sachen Kinderschutz geschult sind. Sie unterstützen bei der Einschätzung, ob das Wohl eines Kindes gefährdet ist und welche Maßnahmen einzuleiten sind. Die Beratung kann einmalig oder als fachliche Begleitung über mehrere Gespräche stattfinden. Sie erfolgt sowohl als Einzelberatung,
wie auch als Teamberatung. Hierzu besucht die insoweit erfahrene Fachkraft die Einrichtung und bespricht gemeinsam mit allen
Personen, die das Kind gut kennen, dessen Stärken und die Gefährdungslagen.
Wer kann bzw. muss insoweit erfahrene Fachkräfte kontaktieren?
Die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz einer insoweit erfahrenen Fachkraft sind in den §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG beschrieben. Demnach müssen Kindertagesstätten und alle anderen hauptamtlich pädagogisch tätigen Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, immer dann eine insoweit erfahrene Fachkraft einschalten, wenn der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung besteht. Schulen, Ärzte, medizinisches Personal und ehrenamtlich tätige Personen können die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft in Anspruch nehmen. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das Kind psychisch oder physisch zu Schaden kommt, sollte die Situation nicht geändert werden. Beispiele für Kindeswohlgefährdungen sind Vernachlässigung, Gewalterfahrung oder Missbrauchserfahrung.
Wie funktioniert die Kontaktaufnahme?
Personen, die einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung haben, kontaktieren direkt eine insoweit erfahrene Fachkraft. Jede dieser Fachkräfte hat sich auf eine spezielle Zielgruppe spezialisiert. Die Kontaktdaten der Fachkräfte und deren Spezialisierung finden weiter unten. Das weitere Vorgehen wird im Telefonat geklärt. Sollte die zuständige insoweit erfahrene Fachkraft nicht
erreichbar sein, ist eine Kontaktaufnahme zu einer anderweitig spezialisierten Fachkraft möglich. Wichtig! Der Anruf bei einer insoweit erfahrenen Fachkraft ist keine Meldung beim Jugendamt. Hegen Sie einen grundsätzlichen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung,
ist die insoweit erfahrene Fachkraft die richtige Ansprechpartnerin. Sie unterstützt Sie bei der Einschätzung der Gefährdungslage. In der Regel handelt es sich hier um Fälle, in denen sich die Situation allmählich zuspitzt oder bereits seit längerer Zeit besteht. Die insoweit erfahrenen Fachkräfte werden zeitnah einen Termin mit lhnen vereinbaren.
Ansprechpartnerinnen für Hebammen, Ärzte und Kinderkrippen:
- Frau Michaela Grathwohl, Landratsamt Tuttlingen, Frühe Hilfen
Am Seltenbach 1, 78532 Tuttlingen
Tel. +49 7461 926 4138
Fax +49 7461 926 4187
Mail m.grathwohl@landkreis-tuttlingen.de - Frau Brigitte Ebe, Landratsamt Tuttlingen, Frühe Hilfen
Am Seltenbach I, 78532 Tuttlingen
Tel. +49 7461 926 4129
Fax +49 7461 926 4187
Mail b.ebe@landkreis-tuttlingen.de
Ansprechpartnerin für Kindergärten und Grundschulen:
- Frau Irene Reutter, Landratsamt Tuttlingen, Pflegekinderdienst
Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen
Tel. +49 7461 926 4133
Fax +49 7461 926 4187
Mail i.reutter@landkreis-tuttlingen.de
Ansprechpartnerin für Schulen:
- Frau Barbara Götz-Simon, Psychologische Beratungsstelle Tuttlingen
Bogenstraße 2, 78532 Tuttlingen
Tel. +49 7461 6047 Fax +49 7461 6048
Mail Goetz-Simon@tut.psychberatungsstelle.de
Bei akuten Gefährdungslagen, bei denen sofort interveniert werden muss, können Sie dies zu den regulären Öffnungszeiten direkt dem Jugendamt (Telefon +49 7461 926 4107 oder +49 7461 926 4112) oder der Polizei melden.