Der Allgemeine Soziale Dienst
Der Allgemeine Soziale Dienst des Amts für Familie, Kinder und Jugend hat vielfältige Aufgabenbereiche in unterschiedlichen Lebenslagen, wie beispielsweise die Beratung und Unterstützung von Familien bei Trennung und Scheidung, der Jugendhilfe im Strafverfahren sowie bei der Kindeswohlgefährdung.
Der Landkreis ist in räumliche Bezirke aufgeteilt, für die jeweils ein Sozialpädagoge zuständig ist. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Kindes.
Überprüfen Sie auf der Karte, wer für Ihren Bezirk zuständig ist, und klicken Sie für detaillierte Kontaktdaten in der Legende auf den Namen des entsprechenden Sozialpädagogen.
N.N. |
Frau Stauß / Frau Kienzler | ||
Herr Kreidler | Frau Reiser/ Frau Thien | ||
N.N. |
Frau Reichegger | ||
Frau Merkel (Tuttlingen) | N.N. (Tuttlingen) | ||
Frau Willmann (Tuttlingen) | Herr Flammer (Tuttlingen) | ||
Frau Harsch/Frau Enslin/ Frau Epple |