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Amt für Familie, Kinder und Jugend

Beistandschaft / Beurkundung

Alleinerziehende stehen oft vor großen Herausforderungen. In diesen Situationen, wie auch bei Trennung und Scheidung, tauchen viele rechtliche Fragen auf, die geklärt werden müssen.

In diesen Situationen bietet die Abteilung Beistandschaft verschiedene Dienstleistungen an. So können Sie bei uns beispielsweise Erklärungen im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes beurkunden lassen. Auch bieten wir kostenlose rechtliche Hilfe für Ihr Kind im Rahmen einer Beistandschaft an. Zu beiden Punkten finden Sie unter den Links auf der rechten Seite weiterführende Informationen.

Sie können sich aber auch einfach von uns beraten lassen. Fragestellungen könnten zum Beispiel sein:

  • Wir trennen uns. Was müssen wir zum Thema Unterhalt beachten?
  • Welche rechtlichen Auswirkungen haben unterschiedliche Sorgerechtsregelungen?
  • Ich bin alleinerziehend. Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
  • Mein ehemaliger Partner zahlt keinen Unterhalt? Was kann ich tun?
  • Wie kann ich den Vater meines Kindes feststellen lassen?
  • Ich bin bereits volljährig. Kann ich noch Unterhalt bekommen?