Inhalt

Wer bezahlt die Tagesmutter?

Für die Betreuung Ihres Kindes ist eine laufende Geldleistung an die Tagespflegeperson zu bezahlen.

Auf Antrag können diese Kosten während Zeiten der beruflichen oder schulischen Abwesenheit der Eltern von uns übernommen werden. Bitte beachten Sie, dass eine Übernahme der Betreuungskosten erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung möglich ist. In der Regel müssen sich Eltern mit einem Kostenbeitrag an den Betreuungskosten beteiligen.

Eine Prüfung der Kostenübernahme durch das Amt für Familie, Kinder und Jugend kann auf folgende Arten erfolgen:

  1. Unabhängig vom Einkommen der Eltern
    (In unserem Antrag finden Sie eine Tabelle. Dieser können Sie die Höhe Ihres Kostenbeitrages entnehmen.)
  2. Abhängig vom Einkommen der Eltern
    (Die Höhe Ihres Kostenbeitrages wird individuell ermittelt.)

Bitte reichen Sie Ihren unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei uns ein.

Für Eltern, die laufende Leistungen von unserem Sozialamt erhalten, ist der jeweilige Fallmanager des Sozialamtes zuständig.