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Aufenthalt und Integration

Vorrangiges Ziel des Amtes für Aufenthalt und Integration ist es, die Integration der nach Deutschland geflüchteten Menschen zu fördern. Die Zahl der Flüchtlinge aus Krisengebieten wie Syrien, Irak, Afghanistan ist in den letzten Monaten stark angestiegen. Diese Menschen erhalten eine Anerkennung als Flüchtling nach relativ kurzer Zeit. Entsprechend viele Menschen bleiben im Landkreis Tuttlingen. Das Amt für Aufenthalt und Integration kümmert sich neben der Unterbringung um eine schnelle und intensive Betreuung (Sprachkurse, Vermittlung in Ausbildung und Arbeit). Das Amt für Aufenthalt und Integration ist in drei Sachgebiete (Liegenschaften, Unterbringung, Betreuung und Leistungen) gegliedert.

Unterkunftsmanagement

  • Flüchtlingsunterkünfte
  • Unterkunftsmanagement Flüchtlingsheime

Unterbringung und Leistungsgewährung

  • Koordination der Unterbringung von Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Sozialer Dienst Flüchtlinge, Sozialarbeiter in Flüchtlingsunterkünften
  • Spätaussiedler und Vertriebenen

Integration und Netzwerkarbeit

  • Rückkehrberatung
  • Integration und Netzwerkarbeit

Flüchtlinge im Landkreis

Wie läuft die Asylsuche ab?

Ein Flüchtling, der sich bei den Behörden in Deutschland als Asylsuchender meldet wird zunächst in eine so genannte Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) gebracht. In diesen Erstaufnahmeeinrichtungen wird der Asylantrag gestellt. Es finden die Anhörung für den Entscheid des Asylantrags und die gesundheitliche Untersuchung statt. Abhängig von der Kapazität der LEA, dem Verteilungsschlüssel sowie der Zuständigkeit für die einzelnen Staaten wird der Flüchtling in das entsprechende Bundesland gebracht und dort weiter betreut. Der Verteilungsschlüssel, auch Königsteiner Schlüssel genannt, ergibt sich aus der Bevölkerungsstärke und der Wirtschaftskraft des einzelnen Bundeslandes und wird jedes Jahr neu berechnet. Wenn der Asylantrag gestellt wurde, kommt der Flüchtling in eine Gemeinschaftsunterkunft. Hier bleiben die Flüchtlinge bis zum Abschluss des Asylantrags. Die Gemeinschaftsunterkünfte werden von den Landkreisen bereitgestellt und betreut. Ziel ist es bereits erste Schritte zur Integration zu gehen. So werden beispielsweise Sprachkurse angeboten. Die Landkreise erhalten für die Unterbringung eine Pauschale. Die Gemeinden sind letztlich für die Anschlussunterbringung und Integration zuständig. Die Flüchtlinge kommen in die Anschlussunterbringung, wenn ihr Asylgesuch bewilligt wurde.

Wie viele Gemeinschaftsunterkünfte gibt es derzeit im Landkreis Tuttlingen?

Im Landkreis Tuttlingen gibt es derzeit 10 bewohnte Gemeinschaftsunterkünfte. In diesen leben rund 580 Menschen.

Woher kommen die Flüchtlinge?

Die Flüchtlinge kommen überwiegend aus Nigeria, Gambia, Irak, Syrien und Georgien.

Wer kümmert sich um die minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge?

Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge können erst ab dem 16. Lebensjahr einen Asylantrag stellen. Die jüngeren Flüchtlinge werden durch das Jugendamt (Amtsvormund) betreut. Die Unterbringungs- und Betreuungskosten werden vom Land erstattet. Der Landkreis arbeitet hier eng mit „Mutpol“, der Diakonischen Lebenshilfe Tuttlingen, zusammen. Durch diese Kooperation konnten bisher die minderjährigen Flüchtlinge in regulären stationären Wohngruppen integriert werden.

Müssen minderjährige Asylbewerber in die Schule gehen?

Auch für Asylbewerber gilt die gesetzliche Schulpflicht. Die Schulpflicht beginnt ab dem sechsten Monat des Aufenthalts in Deutschland.

Müssen Flüchtlingskinder in den Kindergarten gehen?

Eine verpflichtende Teilnahme eines Kindes am Kindergarten in Deutschland gibt es nicht. Unsere Mitarbeiter versuchen aber ihr Möglichstes, um Kinder so schnell wie möglich in den Kindergarten zu bringen.

Was ist, wenn ein Flüchtling krank wird?

Wenn Flüchtlinge krank werden, können sie sich an die Sozialarbeiter in den Unterkünften des Landkreises wenden, die ihnen bei der Suche nach einem Arzt behilflich sind. Für die Arztrechnung kommt der Landkreis auf.

Wer kommt für die Kosten auf?

Pro Asylbewerber erhalten die Landkreise vom Land eine Pauschale für 18 Monate in Höhe von 14.610 EUR. Dieses Geld muss für die Unterkunft, Nahrung, Kleidung, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt, den Krankheitsfall und das Taschengeld der Asylbewerber reichen.

Eigener Wohnraum für Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge

Viele Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge dürfen aus den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises ausziehen und nach privatem Wohnraum suchen. 
Haben Sie eine leerstehende Wohnung und möchten diese an Asylbewerber oder anerkannte Flüchtlinge vermieten? Gerne können Sie uns die Daten der Wohnung (Größe, Anzahl der Zimmer, Kaltmiete, NK, Anschrift etc.) zusammenstellen und per Mail an integrationsamt@landkreis-tuttlingen.de  schicken. Wir werden dann die Flüchtlinge und Asylbewerber, für die ihr Wohnungsangebot in Frage kommt, informieren. Sie werden sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.
Anschließend muss die Wohnung vom Landratsamt überprüft werden, ob sie als Wohnraum für Flüchtlinge in Frage kommt und ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Bevor ein Mietvertrag zustande kommt, muss diese Prüfung abgeschlossen sein. Die Flüchtlinge und Asylbewerber erhalten hierüber eine schriftliche Information.
Bitte beachten Sie, dass der Mietvertrag nicht mit dem Landratsamt, sondern mit den Flüchtlingen und Asylbewerbern selbst geschlossen wird.

Wie viel Mitarbeiter des Landkreises kümmern sich um die Flüchtlinge?

Derzeit sind 6 Fachkräfte für den Sozialdienst in der Betreuung der Asylbewerber innerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte zuständig. Darüber hinaus sind 3 Integrationsmanager vom Landratsamt neben den Integrationsmanagern der Gemeinden im Einsatz. Um die Gemeinschaftsunterkünfte kümmern sich derzeit 2 Heimleiter und 9 Hausmeister.

Angebot zur bargeldlosen Leistungsauszahlung

Verfügt eine Person über ein eigenes Bankkonto, kann zukünftig die monatliche Leistungsauszahlung bargeldlos über das Konto abgewickelt werden. Zur Umstellung muss lediglich ein Bild der Bankkarte an die zuständige Sachbearbeiterin per Mail (integrationsamt-lg@landkreis-tuttlingen.de) gesandt werden.


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