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Sanierungsumlegung

Die Sanierungsumlegung ist ein spezielles Verfahren nach dem BauGB (§§ 136 ff.) zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung, bei der bereits bebaute Flächen neu geordnet bzw. städtebauliche Missstände behoben werden. Ziel ist die Aufwertung des jeweiligen Stadtteils bzw. Quartiers in Form der Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse und der Funktionsfähigkeit. Vorbereitung und Durchführung sind Aufgaben der Gemeinde. Durch eine Umlegung, diese kann auch nur für Teilgebiete gelten, wird die Bodenordnung realisiert. Voraussetzung zur Durchführung ist eine rechtsgültige Sanierungssatzung.

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