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Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr mit ausländischem Kennzeichen

Sie wohnen im Ausland und möchten länger in Deutschland Urlaub machen oder Sie verlegen auf Grund einer neuen Arbeitsstelle Ihren Wohnsitz nach Deutschland. Nun stellt sich die Frage ob Sie mit Ihrem im Ausland zugelassen Fahrzeug längerfristig in Deutschland fahren dürfen.

Voraussetzungen

In Deutschland dürfen Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, vorübergehend am Straßenverkehr teilnehmen. Dies ist bis maximal 1 Jahr zulässig. Danach ist das Fahrzeug in Deutschland steuerpflichtig und muss dann auch umgehend in Deutschland umgemeldet werden. Sollten Sie in Deutschland einen festen Wohnsitz begründen, dann müssen Sie das Fahrzeug unverzüglich in Deutschland anmelden.