Inhalt

Staatsangehörigkeit - Einbürgerungen

Eine persönliche Vorsprache in der Ausländer- sowie in der Staatsangehörigkeitsbehörde des Landratsamtes Tuttlingen nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Um einen Termin zu vereinbaren, schreiben Sie bitte eine E-Mail an ordnungsamt@landkreis-tuttlingen.de.
Wir möchten Sie bitten, alle Angelegenheiten, die nicht persönlich geklärt werden müssen, weiterhin per E-Mail oder Telefon zu klären und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Unsere Telefonsprechzeiten sind von:

Montag - Mittwoch von 08:00 – 12:30 Uhr

Mittwochmittag von 14:00 – 16:00 Uhr und

Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr.

Die Staatsangehörigkeitsbehörde bearbeitet Einbürgerungsanträge und Anträge auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen. Von den Voraussetzungen für die Einbürgerung gibt es allerdings eine Vielzahl von Ausnahmen. Nähere Informationen hierzu erteilen wir Ihnen auf Anfrage.
Wir empfehlen den Einbürgerungsantrag persönlich bei der Einbürgerungsbehörde abzugeben. Wir bitten alle erforderlichen Unterlagen im Original vorzulegen. Sie erhalten die Originale nach erfolgter Kopie zurück. Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer der Urschrift zusätzlich eine deutsche Übersetzung benötigt.

  • Lichtbild
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde bzw. Auszug aus dem Familienbuch
  • ggf. Scheidungsurteil
  • gültiger Reisepass/Reiseausweis/Ersatzausweis
  • gültige Aufenthaltsgenehmigung
  • Arbeitsvertrag/Arbeitsbescheinigung
  • aktuelle Einkommensnachweise (Lohnabrechnung od. ggf. Gewinn- und Verlustrechnung bei Selbständigkeit)
  • Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse
  • Schulbescheinigung von insgesamt 4 Jahren Schulbesuch oder Schulabschluss (falls vorhanden)

Staatsangehörigkeitsausweis

Zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit kann ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt werden. Anträge und weitere Informationen erhalten Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde. Die Gebühr beträgt 25,00 Euro.

Kosten

Die Gebühr beträgt pro Person 255,00 € sowie 51,00 € für minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte, die miteingebürgert werden.

Ansprechpartner

Formulare

Dienstleistungen