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Die Waldbesitzenden im Landkreis Tuttlingen haben die Möglichkeit umfangreiche Fördermittel für die nachhaltige Waldwirtschaft zu beantragen. 

Mit der Novellierung der forstlichen Förderrichtlinie des Landes Baden-Württemberg (Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft, VwV NWW) im Jahr 2020, steht den Waldbesitzenden eines der umfangreichsten forstlichen Förderprogramme zur Verfügung.

Weitere Fördermöglichkeiten im Wald, können durch das vom Bund eingeführte Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ gewährt werden.

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