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Sie brauchen Hilfe bei der Finanzierung von Kindergarten oder Kinderkrippe?

Wenn sich Ihr Kind in einem Kindergarten oder in einer Kinderkrippe befindet und Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, kann der Beitrag für die Kindertageseinrichtung ganz oder teilweise vom Amt für Familie, Kinder und Jugend übernommen werden.

Hierzu müssen Sie bei der Servicestelle für Kindertagesbetreuung einen Antrag stellen. Bitte beachten Sie, dass die Übernahme des Beitrags erst ab dem Monat der Antragsstellung möglich ist. Die Prüfung der Kostenübernahme erfolgt immer in Abhängigkeit Ihres Haushaltseinkommens.

Bitte reichen Sie Ihren unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Belegen bei uns ein. Dies sind:

  • Nachweis über die Höhe der Kinderbetreuungskosten (z. B. Kindergartenbeitrag)
  • Lohnabrechnungen und/bzw. Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
  • Einkommensnachweis über Einmalzahlungen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld)
  • Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung)
  • letzter Einkommenssteuerbescheid (welcher Ihre Gewerbeeinkünfte beinhaltet)
  • Mietvertrag und Nachweise über Mietnebenkosten bzw. bei einem Eigenheim
    aktuelle Zinsnachweise der Tilgung und Nachweise über Nebenkosten (z. B. Grundsteuerbescheid, Müllgebührenbescheid, Schornsteinfegergebühren, Wasser-/Abwasserrechnung)
  • aktuelle Versicherungsrechnungen
  • ggf. aktuelle Unterhaltszahlungen
  • ggf. Wohngeldbescheid bzw. Bescheid über Lastenausgleich
  • ggf. Nachweise über Schuldverpflichtungen und aktuelle Tilgungsraten
  • ggf. Nachweise über weiteres Haushaltseinkommen und Haushaltsausgaben

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne auch schon vorab an den zuständigen Sachbearbeiter wenden.

Für Eltern, die laufende Hilfeleistungen von unserem Sozialamt erhalten, ist der jeweilige Fallmanager des Sozialamtes zuständig.