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Bei Trennung und Scheidung

In Trennungs- und Scheidungssituationen haben Eltern minderjähriger Kinder und die Kinder selbst einen Anspruch auf Beratung durch das Amt für Familie, Kinder und Jugend.

Durch unterschiedliche Belastungssituationen, Unstimmigkeiten oder Umzüge kann es nach einer Trennung der Eltern zu vielen Fragen oder Meinungsverschiedenheiten kommen.

Häufige Fragen dabei sind:

  • Wo soll mein Kind/ meine Kinder zukünftig leben?
  • Was darf ich als Mutter/ Vater alleine entschieden?
  • Wie wird das Sorgerecht geregelt oder wie kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen?
  • Mein Kind möchte seinen Vater/seine Mutter nicht mehr sehen?
  • Ich habe Angst wenn mein Kind seinen Vater/ seine Mutter sieht? Welche Rechte und Pflichten habe ich?
  • Wir brauchen Hilfe bei einer Umgangsregelung.

All diese und viele weitere Fragen können Inhalt der Beratung sein. Das Beratungsangebot kann von Eltern und Kinder in Anspruch genommen werden. Im Falle einer familiengerichtlichen Auseinandersetzung bietet eine vorherige Beratung beim Amt für Familie, Kinder und Jugend keine „Pluspunkte“.

Gemeinsam mit beiden Eltern kann zudem überlegt werden, wie in der aktuellen Situation neue Wege eingeschlagen werden können. Außerdem kann gemeinsam eine Umgangsregelung vereinbart werden.

Das Amt für Familie, Kinder und Jugend trifft keine Entscheidungen darüber, wo ein Kind nach der Trennung leben darf oder wer das Sorgerecht bekommen soll. Ebenfalls können Elternteilen keine Auflagen gemacht werden, wie sie die Zeit mit ihren Kindern zu gestalten haben. Ziel einer Beratung kann es jedoch sein, zu klären, wo und wie diese Entscheidungen getroffen werden können.

Eine Erfolg bringende Beratung stützt sich grundsätzlich auf den Willen und die Bereitschaft beider Eltern eine positive Veränderung für das gemeinsame Kind herbeizuführen.