Forstamt
Der Landkreis Tuttlingen besitzt eine waldreiche Landschaft, denn die Hälfte der Fläche ist bewaldet. Mit diesem Waldreichtum befasst sich das Forstamt.
Im Kreis gibt es 23 Forstreviere. Davon werden vier Reviere durch eigenes Forstpersonal der Stadt Tuttlingen beförstert, zwei Reviere durch die Stadt Geisingen und ein Revier durch die Gemeinde Immendingen.
Der Gemeindewald Hausen ob Verena wird durch die Stadt Villingen-Schwenningen beförstert.
Klicken Sie auf der Forstamtskarte die gewünschte Stadt oder Gemeinde an und Sie erhalten eine Übersicht der Forstreviere mit den entsprechenden Ansprechpartnern.
Forstamtskarte
Auf etlichen Gemarkungen gibt es eine geteilte Zuständigkeit durch mehrere Revierleiter. Bitte entnehmen Sie ihren Ansprechpartner aus der Rubrik "Zuständigkeit".
Wald im Kreis
Die Waldfläche im Landkreis Tuttlingen umfasst 36700 Hektar, damit ist etwa die Hälfte der Landkreisfläche Wald. Im Vergleich zu anderen Gebieten in Baden-Württemberg ist der Landkreis Tuttlingen ein sehr waldreicher Landkreis.
Aufgaben Kreisforstamt
Zu den wichtigsten Aufgaben des Kreisforstamtes gehören die Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes, die Beratung und Betreuung des Kleinprivatwaldes, sowie hoheitliche Aufgaben wie forstliche Förderung, Forstaufsicht und Forstschutz. Zur Erfüllung dieser Aufgabenvielfalt ist der Landkreis flächendeckend in 23 Forstreviere eingeteilt.
Aufgabenübersicht
Hoheitliche Aufgaben
- Forstpolitik
- Forstrecht, Forstaufsicht
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
- Forstliche Förderung
- Forstliches Gutachten zum Abschussplan
- Forstschutz
- Waldpädagogik, Öffentlichkeitsarbeit
Forstbetrieb
- Forsttechnische Betriebsleitung und Controlling im Körperschaftswald und den vertraglich betreuten Privatwäldern
- Naturplanung- und vollzug
- Arbeitsplanung- und vollzug
- Haushaltsplanung- und vollzug
- Mitwirkung bei der periodischen Betriebsplanung (Forsteinrichtung), Standortkartierung und Biotopkartierung
- Revierdienst (Betriebsvollzug) im Körperschaftswald mit KW 1 Vertrag
- Beratung und Betreuung im Privatwald
Flächenmanagement
- Flurstücks und Objektverwaltung
- Vermietung, Verpachtung Gestattung
- An- und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden
- Überprüfung bzw. Ausübung des Vorkaufsrechts
Periodische Betriebsplanung (Forsteinrichtung)
Personalmanagement
Ausbildung
- Ausbildung im gehobenen Forstdienst (Trainee)
- Organisation erfolgt durch das Kreisforstamt in Tuttlingen
Aus- und Fortbildungen
- Ausbildung der Waldarbeiter, Fortbildung von forstlichem Personal und Dritten(Motorsägenlehrgänge, u.a.) erfolgt durch den ForstBW Forstbezirk Baar-Hegau. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die E-Mail Adresse baar-hegau@forstbw.de!
Versuchswesen, Forschung
Bewirtschaftung der staatlichen Verwaltungsjagd
- Erfolgt durch den ForstBW Forstbezirk Baar-Hegau. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die E-Mail Adresse baar-hegau@forstbw.de!
Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung innerhalb und außerhalb (Amtshilfe) des Waldes
Mitwirkung bei der Erstellung von Managementplänen für FFH-Gebiete
Holzvermarktung im Kommunal- und Privatwald
Seit dem 01.01.2020 gehört die Kommunale Holzverkaufstelle wieder zum Kreisforstamt Tuttlingen. Diese ist für die Vermarktung von Hölzern aus den Kommunalwäldern und den Privatwäldern zuständig.
Forstlicher Rettungsplan
Waldarbeit ist gefährlich und Unfälle gehen selten glimpflich aus!
Deshalb gibt es im Landkreis Tuttlingen einen forstlichen Rettungsplan. Aber: Wie funktioniert dieser Plan? Und wie kann ein Privatwaldbesitzer diesen Plan nutzen?
Ansicht in Großformat in einem neuen Browserfenster öffnen
Da Waldarbeit (vor allem mit der Motorsäge) gefährlich ist dürfen Forstwirte im öffentlichen Wald nicht alleine arbeiten. Mindestens zwei Forstwirte bilden ein Partie, besser drei. Warum? Wenn ein Forstwirt verunglückt muss die Rettungskette in den Wald kommen. Der Rettungsdienst ist im Wald ohne Ortskenntnis, die Angabe eines Gewanns oder eines Walddistrikts hilft hier nicht weiter. Die Rettungskräfte und vor allem der Krankenwagen müssen zuerst in den Wald hinein und dann auch wieder hinaus kommen - (bei winterlichen Bedingungen) mit einem nicht allradgetriebenen Krankenwagen keine einfache Unternehmung. Das sollte vor Arbeitsbeginn immer überdacht werden. Die Erreichbarkeit des Waldorts für Rettungskräfte kann Leben retten, ist dies nicht der Fall wird eine Bergung erheblich kompliziert und kommt selten ohne Berwacht oder Feuerwehr aus!
Um überhaupt erst zum Einsatzort zu gelangen müssen die Rettungskräfte zum Unglücksort gebracht werden, und dafür kommt bei den Profis der zweite oder der dritte Forstwirt in Spiel: Er fährt hinaus aus dem Wald zu einem Rettungspunkt, dort trifft er die Rettungskräfte und führt sie zum Verunglückten. Oft muss das mehrfach geschehen, da Krankenwagen, Notarzt, Feuerwehr, Bergwacht und Polizei zu unterschiedlichen Zeitpunkten an den Rettungspunkten eintreffen.
Für die Profis im Wald gibt es deshalb ein landesweites Netz von Rettungspunkten. Außerdem gibt es für jedes Revier eine Liste mit den wichtigsten Ansprechpartnern im Falle einer Rettung: Revierleiter, Forstwirte und Rücker finden sich aktuell mit Telefonnummer. Diese Liste liegt in der Rettungsleitstelle immer aktuell vor.
Es ist deshalb wichtig, beim Notruf zu einem Unfall im Wald:
- auf den forstlichen Rettungsplan zu verweisen und den
- nächstgelegenen Rettungspunkt zu benennen - Dorthin werden die Rettungskräfte dann geschickt!
- Außerdem sollte - vor allem im Winter oder bei schlechter Witterung - auf die Umstände der Bergung hingewiesen werden. Gelände, Schnee und Umstände können eine sofortige Alarmierung von Bergwacht oder Feuerwehr notwendig machen!
Das Forstamt empfiehlt deshalb für Privatwaldbesitzer folgendes Vorgehen:
- Den nächstgelgenen Rettungspunkt kennen!
- Keine Alleinarbeit - die zweite Frau/der zweite Mann kann Leben retten!
- Ist Alleinarbeit unumgänglich:
- führen Sie ein Mobiltelefon und die wichtigsten Telefonnummern (Rettungsleitstelle, Kontaktperson) mit
- Stellen Sie sicher, dass Sie im Wald auch Empfang haben!
- Stellen Sie sicher, dass eine weitere Person weiß wo Sie arbeiten.
- Diese Person muss den Rettungspunkt kennen,
- diese Person muss die Rettungskräfte im Fall der Fälle vom Rettungspunkt an ihren Arbeitsort führen!
- Wichtig: Das alles hilft nichts, wenn Sie im Fall eines Unfalls ihr Bewusstsein verlieren...!
- Halten Sie sich immer an die Vorgaben zur Sicherheit bei der Waldarbeit!
Betreuung im Körperschaftswald
Mit der Verwaltungsreform 2020 wurde der Staatswald des Landes Baden-Württemberg aus der Einheitsforstverwaltung herausgelöst und firmiert seither eigenständig unter der Marke ForstBW. Mit dieser Entscheidung hat sich das Land auch generell aus der Holzvermarktung des Nicht-Staatswaldes (also dem Wald der Körperschaften und des Privatwaldes) zurückgezogen.
Der Landkreis bieten den Waldbesitzenden im Kreis die Holzvermarktung als Freiwilligkeitsleistung des Landkreises an. Dafür wurde die Holzverkaufsstelle des Landkreises eingerichtet und fortgeführt. Für den Verkauf von Holz aus dem Körperschaftswald schließen die Gemeinden des Landkreises einen Vertrag, oder sie organisieren den Verkauf ihres Holzes selbst.
Holvermarktung im Privatwald
Der Privatwald im Landkreis ist geprägt durch viele Waldbesitzende mit kleinen Betriebsgrößen: Rund 7.000 Waldbesitzende führen rund 7.000 Forstbetriebe auf 21.000 Parzellen im Kreis. Eine solche Situation verlangt nach einer besonderen Lösung: Am 10.10.2022 wurde in Wurmlingen die Forstbetriebsgemeinschaft Landkreis Tuttlingen gegründet. Sie bündelt Holzmengen und Interessen der (Klein-) Waldbesitzenden im Landkreis. Sie informiert über Waldthemen, Holzmarkt und Förderung und sie ist Interessenvertretung für den Privatwald.
Für nur 8 € Jahresbeitrag warten folgende Vorteile warten auf Sie:
- Zertifizierung des Forstbetriebs
- Unbürokratische Bestätigung der Zertifizierung für neue Förderprogramme
- Gebündelter und gemeinsamer Holzverkauf, gebündelter Geldfluss und Weiterverteilung an die Mitglieder
- Vergünstigte Dienstleistung Holzverkauf
- Sammelanträge Förderung für bestimmte Fördertatbestände
- Professionelle Geschäftsführung
- Information für die Mitglieder durch eMail und Newsletter
- Kommunikation mit den Mitgliedern durch Schulungen und Waldbesitzerversammlungen
- Regionale Interessensvertretung für forstliche Fragen
- ...
Sie wollen Mitglied und Teil dieser starken Gemeinschaft werden? Sie erreichen die Forstbetriebsgemeinschaft Landkreis Tuttlingen im Internet: www.fbg-landkreis-tuttlingen.de
Holzvermarktung ohne FBG
Für wen die Forstbetriebsgemeinschaft kein Thema ist kann die Holzvermarktung trotzdem beim Landkreis Tuttlingen in Anspruch nehmen. Dazu benötigen wir eine Vollmacht, die Sie bitte komplett ausgefüllt an die Holzverkaufsstelle zurücksenden.
Beratung und Betreuung im Privatwald
Der Kleinprivatwald im Landkreis verteilt sich auf eine Vielzahl von Waldbesitzern, die oft Eigentümer mehrerer sehr kleiner Waldflurstücke sind. Diese Struktur ist typisch für Realteilungsgebiete. Hier wurde beim Erbgang früher das Eigentum auf mehrere Erben verteilt. Die Folge war, dass die Flurstücke in immer kleinere Stücke geteilt wurden.
Die Tätigkeit des Kreisforstamtes im Privatwald umfasst folgende Bereiche:
- Kostenfreie Beratung: Die Waldeigentümer werden bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder durch fachlichen Rat unterstützt.
- Fallweise Betreuung: Die Waldeigentümer nehmen Dienstleistungen in Anspruch, die nach Stücksätzen oder in Zeiteinheiten in Rechnung gestellt werden.
- Ständige Betreuung: Der Waldeigentümer vereinbart ein dauerhaftes, vertragliches Betreuungsmodell für seinen Waldbesitz. Die Kostensätze richten sich nach der Waldfläche oder nach dem Hiebssatz.
Fallweise Betreuung im Privatwald
Bei der fallweisen Betreuung werden vom Kreisforstamt mehrere Dienstleistungen angeboten:
- Holzauszeichnen: Aufsuchen des Waldes und Bestimmung der zu entnehmenden Bäume durch den Förster
- Organisation der Holzernte: Vermittlung, Einweisung, Überwachung und / oder Abrechnung von Unternehmern oder Selbstwerbern
- Holzaufnahme: erfolgt einzelstammweise nach Baumart, Länge, Durchmesser und Güte oder in Summensatzerfassung bei Werkseingangsvermessungen (WEV) sowie Anbringung der Stammnummern
- Sonderdienstleistungen: Arbeiten aller Art im Wald, die auf Anfrage abgesprochen werden.
Forstliche Förderung - Zuschüsse für Waldbesitzer
Umfangreiche Informationen zum Thema Forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter dem Link:
https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser
Bei Fragen rund um die Fördermöglichkeiten stehen Ihnen unsere Revierleiter sowie das Forstamt gerne zur Verfügung.
Kontakt: Herr Maier, Tel. 07461 926-1212, Mail u.maier@landkreis-tuttlingen.de
Aus- und Fortbildung Forst
Infos bei Interesse an den Aus- und Fortbildungen erhalten Sie über folgende Links:
- Ausbildungsberuf Forstwirt (m/w)
- Motorsägenlehrgänge: Stützpunkt Bonndorf (sp.bonndorf@forstbw.de)
- Seilwindenkurse: Stützpunkt Bonndorf (sp.bonndorf@forstbw.de)
Dienstleistungen
- Änderung, Zuteilung/Vergabe einer Registriernummer (Unternehmensnummer / Betriebsnummer) für Förder- und Ausgleichmaßnahmen des EGFL, EMFF und des ELER und veterinärrechtlich meldepflichtiger Tierhaltung
- Aufforstungsgenehmigung beantragen
- Genehmigung und Anzeige Christbaumkultur, Schmuck- und Zierreisig oder Kurzumtriebsplantage
- Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke - Genehmigung zum Kauf oder Verkauf beantragen
- Sachkundenachweis im Pflanzenschutz