Der Kreistag
Der Kreistag ist die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan des Landkreises. Er trifft Grundsatzentscheidungen in den Selbstverwaltungsangelegenheiten des Landkreises und bestimmt zusammen mit dem Landrat die Kommunalpolitik. Der Landrat führt den Vorsitz im Kreistag und in seinen Ausschüssen.
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Kreistags-Informationssystem
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